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Klingt einfach, ist kompliziert

Sicher haben Sie schon vom „Gute-KiTa-Gesetz“ gehört: Die Elternbeiträge für Kindergarten und Krippenplätze sollen auf einen bestimmten Prozentsatz sinken und die Qualität in den Einrichtungen steigen. So will es der Bund. Und wir natürlich dem Grunde nach auch. Doch die Thematik ist weit komplexer als auf den ersten Blick gedacht.

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Das Gute-KiTa-Gesetz soll für mehr Qualität in den Kindertagesstätten sorgen. Gleichzeitig soll es den Kommunen ermöglichen, die Elternbeiträge zu senken. Ein hehres Ziel… Foto: Pixabay
Der Name soll Programm sein: Das Gute-KiTa-Gesetz, von der Bundesregierung Ende vergangenen Jahres beschlossen, soll zum einen für eine Qualitätssteigerung im Bereich der frühkindlichen Bildung sorgen, zum anderen sollen damit die Eltern durch eine Reduzierung der Elternbeiträge entlastet werden. 

Ein begrüßenswertes Vorhaben, werden Sie sagen. Stimmt. Doch der Teufel steckt auch hier im Detail. Von den 5,5 Milliarden Euro, die der Bund in den qualitativen Ausbau der Betreuung bzw. die Reduzierung der Elternbeiträge steckt, sind für das Saarland 65 Millionen Euro vorgesehen.

Schrittweise Senkung des Deckungsgrades

Der Bund überlässt es dabei den Bundesländern, in welchem Verhältnis sie nun Geld in den qualitativen Ausbau der Betreuung (Ausbau der Kitas, Aufstockung des Personals etc.) stecken oder die zugeteilten Gelder nutzen, um die Elternbeiträge zu senken. Das Saarland hat sich dazu entschieden 73 Prozent der zugesagten Summe (also rund 47,5 Millionen Euro) dafür zu verwenden, die Eltern durch die Reduzierung der Elternbeiträge zu entlasten. Die restlichen 17,5 Millionen Euro sollen für Personalaufstockungen und Qualifizierungsmaßnahmen verwendet werden. Über diese Vorgehensweise wurde ein Vertrag zwischen dem Saarland und dem Bund geschlossen.

Am 19. Juni 2019 hat nun die Saarländische Landesregierung die Verordnung zur Ausführung des Saarländischen Kinderbetreuungs- und -bildungsgesetzes mit Wirkung zum 1. August 2019 verabschiedet. Das Saarland hat sich – neben der Weiterentwicklung der Qualität in Einrichtungen –  auf die Fahnen geschrieben, den Kindergartenbeitrag bis zum Kindergartenjahr 2022/2023 zu halbieren. 

Die Träger der Kindertageseinrichtungen sollten bislang maximal 25 Prozent der Personalkosten über die Beiträge auf die Eltern umlegen. Künftig dürfen das nun maximal nur noch 21 Prozent sein, dann gestaffelt ab dem 1. August 2020 nur noch 17 Prozent, ab dem 1. August 2021 nur noch 13 Prozent. Und ab dem 1. August 2022 nur noch 12,5 Prozent. Das hört sich gut an, doch muss man dazu wissen, dass viele Träger die Maximalhöhe der Belastung der Eltern, also 25 Prozent der Personalkosten, gar nicht ausgeschöpft haben. Anders ausgedrückt: Sie haben weniger verlangt und den Rest aus der eigenen Tasche bezahlt. Im Falle der Stadt Wadern waren das im Jahr 2018 188.681,58 Euro. Hinzukommt, dass die vereinbarten Tarifsteigerungen für Erzieherinnen und Erzieher im neuen Kindergartenjahr ebenfalls auf die Beiträge durchschlagen werden. 

Der Gesetzgeber hat sich das Ziel gesetzt, die Elternbeiträge zumindest auf Landkreisebene zu vereinheitlichen. Auch das klingt im ersten Moment simpel und einfach, hat es aber in sich. Denn die Angebote und damit finanziellen Rahmenbedingungen der Kitas sind von Kommune zu Kommune oft völlig unterschiedlich. Das fängt bei Betreuungszeiten und -modellen an und hört bei der Lage der Einrichtung und damit der Auslastung auf. Darüber hinaus sind die Betreuungsformen Krippe und Kindergarten in Bezug auf die Personalkosten und somit den hieraus resultierenden Deckungsgrad der Elternbeiträge zusätzlich getrennt voneinander zu betrachten. Einheitliche Beiträge im gesamten Landkreis Was bedeutet das nun konkret für die weitere Entwicklung im Landkreis Merzig-Wadern? Zunächst werden die Beiträge in den Kommunen schrittweise jedes Jahr um einen unterschiedlichen Prozentsatz reduziert, um im Ergebnis kreisweit einen einheitlichen Beitrag zu erreichen. Das führt aber zwangsläufig dazu, dass in den Kitas im ersten Jahr eine unterschiedliche Entwicklung zur Anpassung an einen einheitlichen Beitragssatz stattfindet.

So kann es sein, dass sich in einigen Kommune zunächst nichts ändert, da dort der vorgegebene Elternbeitrag 2019/2020 schon unter 21 Prozent liegt und in anderen Kommunen eine minimale Entlastung stattfindet, da man hier – bis die 21 Prozent erreicht sind – noch leicht reduzieren kann. Nach jetzigem Stand der Dinge, werden die Eltern also eine wirklich nachvollziehbare und erkennbare Entlastung erst im nächsten Kindergartenjahr 2020/2021 im Portemonnaie spüren.

Anders sieht es hingegen bei der Thematik „Geschwisterbonus“ aus. Dieser sieht vor, dass sich der Elternbeitrag für jedes kindergeldberechtigte Kind einer Familie jeweils um 25 Prozent pro Kind reduziert. In einem Beispiel erklärt könnte das wie folgt aussehen:

Gute Nachrichten für Geschwisterkinder

Eine Familie hat fünf Kinder, das erste Kind ist 14 Jahre, das zweite Kind 10 Jahre, das dritte Kind 6 Jahre, das vierte Kind 4 Jahre und das fünfte Kind 1 Jahr alt. Die beiden 1- und 4-Jährigen besuchen eine Kindertagesstätte in der Stadt Wadern. Bisher haben Sie für das 4-Jährige Kind den vollen Elternbeitrag gezahlt, für das 1-Jährige Kind hat sich der Elternbeitrag um 25 % verringert. Mit der neuen Regelung verringert sich nun der Beitrag für das 4-Jährige Kind um 75 % (4. kindergeldberechtigte Kind in der Familie), das 1-Jährige Kind ist beitragsfrei (5. kindergeldberechtigte Kind in der Familie). Hier ist also von einer tatsächlichen Beitragsminderung auszugehen. 

Brechen wir es auf die Stadt Wadern runter: Zurzeit beläuft sich der Deckungsgrad für den Kindergartenbereich – also die über Dreijährigen – bei einer Betrachtung aller Einrichtungen in der Stadt Wadern für das Kalenderjahr 2018 auf 24,29 Prozent. Ohne Gesetzesänderung hätten die Elternbeiträge somit zum 1. August 2019 steigen müssen. 

Durch die Herabsetzung des Deckungsgrades auf 21 Prozent ist es nun auch der Stadt Wadern voraussichtlich möglich, die Elternbeiträge im Kindergartenbereich leicht zu senken. Aber wie oben schon beschrieben, werden sich die Tarifsteigerungen im Sozial- und Erziehungsdienst auf die Höhe der Reduzierung auswirken. Im Krippenbereich – hier reden wir von den Kindern unter drei Jahren – beträgt der tatsächliche Deckungsgrad für das Kalenderjahr 2018 in der Stadt Wadern insgesamt 16,63 Prozent. Er liegt damit bereits jetzt weit unter dem angestrebten reduzierten Deckungsgrad von 21 Prozent.  Auch hier sind die Tarifsteigerungen, die zu den Personalkosten hinzuzurechnen sind, noch nicht berücksichtigt. Eine Reduzierung der Elternbeiträge in den Krippen ist unter diesen Voraussetzungen nicht möglich, weil wir ohnehin schon weit unter dem geforderten Satz von 21 Prozent liegen. Sie sehen die Thematik ist komplex und sie wird uns auch in den nächsten Wochen weiter intensiv beschäftigen. Dann werden auch die Weichen gestellt, wie genau in puncto Beitragsentwicklung aber auch in Sachen kreisweit einheitlichen Beträgen verfahren wird. Selbstverständlich halten wir Sie über die Entwicklung kontinuierlich auf dem Laufenden.