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Reden wir über: Steuern und Gebühren

Es geht ums liebe Geld. Die Schuldenbremse aber auch unverhältnismäßige Belastungen zwingen die saarländischen Kommunen zur Erhöhung der Steuersätze. Daran kommt auch die Stadt Wadern nicht vorbei.

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Die Finanzlage der Kommunen im Saarland ist besorginserregend. Sowohl die Ausgaben- als auch die Einnahmenpolitik müssen auf den Prüfstand. Foto: Tim Reckmann/pixelio.de
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Die Finanzlage der Kommunen im Saarland ist besorginserregend. Sowohl die Ausgaben- als auch die Einnahmenpolitik müssen auf den Prüfstand. Foto: Tim Reckmann/pixelio.de
In den nächsten Tagen werden Sie Post von uns erhalten. Darin enthalten sind neue Steuerbescheide.
Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in seiner Sitzung vom 28. April 2016 beschlossen, die Hebesätze der Grundsteuer rückwirkend zum 1. Januar 2016 anzuheben. Bei der Grundsteuer A wird der Hebesatz im laufenden Jahr von 260 % auf 280 % und bei der Grundsteuer B von 305 % auf 335 % erhöht. Neben dem Steuerhebesatz der Kommune dient der Grundsteuermessbetrag, der im Rahmen der Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken durch das Finanzamt erstellt wird, als weitere Grundlage zur Festlegung des entsprechenden Grundbesitzes. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Steuerhebesatz ergibt die jährliche Steuerhöhe. Sie dürfen versichert sein: Die Entscheidung, Steuern und Gebühren zu erhöhen, fällt niemandem leicht. Sie ist aber die Folge einer dramatischen Schieflage der Finanzen nahezu aller saarländischen Kommunen. Das Gutachten von Professor Junkernheinrich von der Technischen Universität Kaiserlautern zur Finanzsituation der saarländischen Kommunen und der Beschluss der saarländischen Landesregierung, eben dieses Gutachten „eins zu eins“ umzusetzen, lässt uns faktisch keine andere Wahl, als die Steuersätze anzupassen. Dabei darf man nicht vergessen, dass wir nicht auf einer einsamen Insel leben. Schaut man sich die saarländischen Steuer- und Gebührensätze an und wirft einen Blick auf andere Bundesländer, dann stellt man sehr rasch fest, dass außerhalb des Saarlandes zumeist wesentlich höhere Beiträge fällig sind als bei uns. Nun sind es aber die reichen Länder, die uns, den Saarländerinnen und Saarländern, Geld geben. Bei übrigens relativ vergleichbaren Einkommensverhältnissen und in vielen Bundesländern auch ähnlichen Grundstückszuschnitten. So stellt sich rasch die Frage, wie man Gebern klar machen, dass sie weiter Geld in ein Land bzw. auch in dessen Kommunen investieren sollen, wenn die Empfänger nicht nur ihre eigenen Einnahmemöglichkeiten nicht ausschöpfen, sondern ihren Gebührenzahlern weit weniger abverlangen als die Geberländern ihren Bürgerinnen und Bürgern. Die Erkenntnis ist sicher nicht bequem, aber die Schlussfolgerung daraus unausweichlich. Dass die Kommunen hier nicht wild zuschlagen, soll folgendes Rechenbeispiel verdeutlichen. Wir haben zwei Musterberechnungen durchgeführt, die zeigen, welche Mehrbelastung die Grundsteuer B im Einzelfall bedeuten könnte:
Beispielrechnung 1: Wohnhaus, Baujahr 1974, Standort:  Lockweiler, Espenstrasse
  • Hebesatz 305 % Jahressteuer 141,09 €
  • Hebesatz 335 % Jahressteuer 154,97 €
? Es ergibt sich eine Mehrbelastung von jährlich 13,88 €, monatlich von 1,16 €
Beispielrechnung 2: Wohnhaus, Baujahr 2013, Standort:  Wadern, Sodenkopf
  • Hebesatz 305 % Jahressteuer 304,60 €
  • Hebesatz 335 % Jahressteuer 334,56 €
? Es ergibt sich eine Mehrbelastung von jährlich 29,96 €, monatlich von 2,50 € Die Mehrbelastung hält sich, wie Sie sehen, im Rahmen. Trotzdem dürfen Sie gewiss sein, dass die Erhöhung von Steuern und Gebühren nichts ist, das man leichtfertig beschließt.  Weder für die politisch Verantwortlichen in den Räten noch für denjenigen, die die Anpassungen, wie wir als Verwaltung, nach außen vertreten müssen. Wir sind uns dennoch sicher, dass Sie Verständnis für diese Vorgehensweise haben werden. Das auch vor dem Hintergrund, dass die Stadt Wadern noch immer sehr moderate Steuer- und Gebührensätze aufzuweisen hat. Sowohl im saarländischen Vergleich als auch ganz besonders im Bundesvergleich: Der durchschnittliche Hebesatz der Grundsteuer B lag im Jahr 2014 in der Bundesrepublik Deutschland bei 441 %. Zum Vergleich: Wir liegen nach der Erhöhung bei 335%. Sollten Sie nach Zustellung Ihres Steuerbescheids Fragen haben, zögern Sie nicht, uns anzurufen. Mein Mitarbeiter Uwe Hartmann (06871 507322, uhartmann@wadern.de) steht Ihnen gerne für Auskünfte zur Verfügung.