An-, Ab- oder Ummeldung

Anmeldung

  • Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden (§ 13 Abs. 1 Meldegesetz Saarland).
  • Seit 1. November 2015 ist die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters zur Um- bzw. Anmeldung notwendig. Sie können hier das erforderliche Formular abrufen.
  • Wohnung im Sinne des § 15 Meldegesetz ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird.
  • Die Anschrift im Personalausweis muss bei dieser Gelegenheit aktualisiert werden.
  • Voraussetzung: Personalausweis bzw. Reisepass, eigenhändige Unterschrift auf dem Anmeldeformular.

Abmeldung

  • Eine Abmeldung am bisherigen Wohnort ist für die Fälle eines Umzuges innerhalb der BRD nicht mehr erforderlich.
  • Eine Abmeldung muss weiterhin innerhalb zwei Wochen erfolgen, wenn eine Zweitwohnung aufgegeben wird oder wenn ein Wegzug ins Ausland stattfindet.
  • Voraussetzung: Personalausweis bzw. Reisepass, eigenhändige Unterschrift auf dem Abmeldeformuar
  • Die Abmeldung kann auch schriftlich vorgenommen werden.

Wechsel der Hauptwohnung 

  • Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung.
  • Diese sind nicht frei wählbar, sondern bestimmen sich nach der zeitlich überwiegenden Nutzung.
  • Der Wechsel der Hauptwohnung muss ebenfalls innerhalb einer Woche nach Beziehen der neuen Hauptwohnung bei der zuständigen Meldebehörde vorgenommen werden. Hierbei ist anzugeben, ob die bisherige Hauptwohnung evtl. als Nebenwohnsitz beibehalten wird oder ob diese abgemeldet werden soll.

Ummeldung

  • Wenn Sie innerhalb der Stadt Wadern umziehen, müssen Sie sich nur "ummelden".
  • Die Anschrift im Personalausweis muss bei dieser Gelegenheit aktualisiert werden.

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