Passangelegenheiten

Informationen zum neuen Personalausweis:
Seit dem 1. November 2010 gibt es den neuen Bundespersonalausweis im Scheckkarten-Format und mit Online-Ausweisfunktion.

Er kann bereits erstmalig für Personen ab 12 Jahren erstmalig ausgestellt werden.

Bei der Erstausstellung eines Personalausweises oder wenn Sie diesen verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, müssen Sie Ihre Identität nachweisen.
Als geeignete Nachweise gelten: Personalausweis, Reisepass/Kinderausweis/Kinderreisepass), Personenstandsurkunden in Verbindung mit einem Verwandten ersten Grades/gesetzl. Vertreter.

Die eigenhändige Unterschrift wird bei Antragstellung benötigt, daher können Sie sich nicht vertreten lassen. Wie lange es dauert, bis der Personalausweis ausgehändigt werden kann, ist abhängig von der Bundesdruckerei in Berlin. Grundsätzlich dauert es zwei bis drei Wochen.
Zur Abholung Ihres Personalausweises können Sie eine Person bevollmächtigen.

Benötigte Unterlagen:
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild, entsprechend der neuen Fotomustertafel für biometrische Bilder
- Letzter Personalausweis oder Reisepass bzw. bisheriger Kinderausweis oder Kinderreisepass müssen bei der Antragstellung vorgelegt werden.
- Bei Personen unter 16 Jahren muss eine Zustimmungserklärung vom gesetzlichen Vertreter unterschrieben werden sowie Vorlage des Ausweises des gesetzlichen Vertreters  bzw. ein Sorgerechtsbeschluss bei alleinigem Sorgerecht.

Gültigkeit:
bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre
ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre

Gebühr:
bis zum 24. Lebensjahr 22,80 €
ab dem 24. Lebensjahr 37,00 €

Online-Ausweisfunktion:
Die Online-Ausweisfunktion ist gerenell ab 16 Jahren freigeschaltet und aktiv. Eine Abschaltung ist nicht möglich.
Über das Smartphone ist die Online-Ausweisfunktion ebenfalls möglich.
Lediglich die App "Ausweis-App2" muss gedownloadet werden:

https://www.ausweisapp.bund.de/ausweisapp2/

 

Die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises ist möglich bei nicht rechtzeitiger Beantragung des neuen Personalausweises und Glaubhaftmachung des dringenden Bedarfs.
Die Gültigkeitsdauer wird dem jeweiligen Verwendungszweck angepasst; sie beträgt höchstens drei Monate.
Der Antrag kann nur persönlich gestellt werden.

Voraussetzungen:
- alter Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis oder Kinderreisepass
  (bei Verlust: Verlustanzeige)
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
- Geburtsurkunde
- bei unter 16 Jährigen: Unterschrift und Ausweis des/der Erziehungsberechtigtren und ggf. formlose Einverständniserklärung des nicht vorsprechenden Erziehungsberechtigten
- Sorgerechtsbeschluss bei nur einem Erziehungsberechtigten

Gebühr: 10 €, bei Antragstellung zu entrichten.

Grundsätzlich können Sie bei uns die gültigen Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder erfragen. Da hier jedoch ständig Neuerungen eintreten, sind diese Auskünfte lediglich unverbindlich.
Wir empfehlen, zusätzlich bei der zuständigen Auslandsvertretung nachzufragen, bzw. sich beim Auswärtigen Amt zu erkundigen. Das Auswärtige Amt finden Sie unter der Homepage: www.auswaertiges-amt.de       

Unter der Rubrik „Länder/Reiseinfo“ bietet das Auswärtige Amt so genannte Länderinformationen an:
Neben Hinweisen u. a. zur Sicherheitslage und zur medizinischen Vorsorge sowie Listen mit den Anschriften der konsularischen Vertretungen erhält man dort auch Informationen zu den Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes.

Unter „Länderinformationen“ finden Sie zusätzlich zum Thema „Konsularischer Service und Visa“:die Übersichten über die Anerkennung deutscher Kinderausweise durch ausländische Staaten. Nach Angaben des Auswärtigen Amtes werden die Übersichten jeweils zeitnah aktualisiert.

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die eine Auslandsreise außerhalb des Geltungsbereichs des Personalausweises antreten sind verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen. Gemäß § 1 Abs. 3 des Passgesetzes darf niemand mehrere gültige Pässe der Bundesrepublik Deutschland besitzen.

Reisepässe werden ab dem 24. Lebensjahr für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt (Gebühr 70 €).
Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre (Gebühr 37,50 €).
Zweitpässe werden nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses und für eine maximale Gültigkeit von sechs Jahren ausgestellt. Nähere Auskünfte erhalten Sie beim Passamt.

Sollte die übliche Bearbeitungszeit von 2-3 Wochen für die Ausstellung eines Reisepasses zu lange sein, können Sie einen Expresspass beantragen (wird innerhalb 72 Stunden produziert und geliefert). Hier müssen zusätzlich zur Gebühr die Kosten der Expresssendung in Höhe von 32,--€ gezahlt werden.
Zweitpässe werden nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses und für eine maximale Gültigkeit von sechs Jahren ausgestellt. Eine Glaubhaftmachung ist erforderlich.

Für Vielreisende besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines 48-seitigen Reisepasses (Gebühr 81 €).

Die jeweilige Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten.

Seit 1. November 2005 werden Reisepässe mit einem Chip ausgestattet, auf dem biometrische Gesichtsmerkmale vom Lichtbild gespeichert sind. 
Seit 1. November 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke im Chip gespeichert. Fingerabdrücke sind ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr zu speichern.

Prüfen Sie rechtzeitig vor einer Auslandsreise, ob Ihre Ausweisdokumente noch gültig sind.

Aktuelle Auskünfte zu den Einreisebestimmungen einzelner Staaten können über das AuswärtigeAmt oder die jeweiligen Landesvertretungen im Inland eingeholt werden.

Voraussetzungen:
Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung vorzulegen:
- Personalausweis (soweit bisher kein Reisepass vorhanden)
- alter Reisepass
- Kinderausweis bzw. Kinderreisepass (soweit bisher kein Personalausweis oder Reisepass vorhanden)
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild 
- Geburtsurkunde (wenn bisher kein Pass- oder Ausweisdokument vorhanden)
- bei Minderjährigen - die persönliche Vorsprache des Kindes ist erforderlich - Unterschriften und Ausweise der Erziehungsberechtigten und ggf. formlose Einverständniserklärung des nicht vorsprechenden Elternteils; Sorgerechtsbeschluss bei nur einem Erziehungsberechtigten

Für die Herstellung und Lieferung eines Reisepasses sollten 3-4 Wochen eingeplant werden. Sollte dies zeitlich nicht genügen und man benötigt früher einen Reisepass, kann dieser im Expressverfahren bestellt werden. Der Reisepass wird dann i. d. R. innerhalb von 72 Stunden geliefert (sofern die Beantragung bis um 11:00 Uhr morgens erfolgt).
Die Kosten für die Expresslieferung betragen zusätzlich zur Gebühr für den Reisepass 32 €.

Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses ist möglich, wenn ein (Express-)Reisepass (wird innerhalb 72 Stunden produziert und geliefert) bis zum erstmaligen Gebrauch nicht rechtzeitig ausgehändigt werden kann und der dringende Bedarf glaubhaft gemacht wird.
Die Gültigkeit wird dem jeweiligen Verwendungszweck angepasst, beträgt jedoch maximal ein Jahr (§ 1 Abs. 2 Nr. 1.2.3 PassVwV).

Voraussetzungen:
- Personalausweis (soweit bisher kein Reisepass vorhanden)
- alter Reisepass (soweit vorhanden)
- Kinderausweis/Kinderreisepass (soweit bisher kein Personalausweis oder Reisepass vorhanden)
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
- Geburtsurkunde  (wenn bisher kein Pass- oder Ausweisdokument vorhanden)
- Unterschriften und Ausweise der Erziehungsberechtigten (bei Antrag unter 18 Jahren) und ggf. formlose Einverständniserklärung des nicht vorsprechenden Elternteils; Sorgerechtsbeschluss bei nur einem Erziehungsberechtigten

Gebühr:   26 €, bei Antragstellung zu entrichten.

Ab 2024 wird der Kinderreisepass abgeschafft.

Bis zum Jahresende 2023 ausgestellte Kinderreisepässe werden bis zum aufgedruckten Ablaufdatum ihre Gültigkeit behalten!

Ab dem 01.01.2024 können nur noch folgende Dokumente ausgestellt werden:

Wir bitten Sie um eine rechtzeitige Beantragung der entsprechenden Dokumente für Ihre Kinder.

Gültigkeitsdauer:
Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr erhalten auf Antrag einen Kinderreisepass. Der Kinderreisepass wird mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr - auch bei Verlängerung, längstens jedoch bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres ausgestellt.
Nach Vollendung des zwölften Lebensjahres wird ein Reisepass ausgestellt.

Der Kinderreisepass wird sofort ausgestellt. Die Gebühr beträgt 13  € und ist bei Antragstellung zu entrichten.

Auf Grund europäischer Vorgaben wurden Kindereinträge im Reisepass der Eltern zum 26. Juni 2012 ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt.
Für den Elternteil, dem der Pass gehört, bleibt das Dokument uneingeschränkt gültig.
Seit 26. Juni 2012 müssen daher alle Kinder bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen.

Aktuelle Auskünfte zu den Einreisebestimmungen einzelner Staaten können über das AuswärtigeAmt eingeholt werden.
Um geplante Urlaubsreisen termingerecht antreten zu können, sollten Eltern sich daher frühzeitig um die Ausstellung neuer Dokumente (Kinderreisepass, Personalausweis oder Reisepass) für ihr Kind bemühen.
Die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen kann bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen.

Voraussetzungen:
Die persönliche Vorsprache des Kindes ist erforderlich.

Folgendes ist bei Antragstellung vorzulegen:
- Unterschriftspflicht besteht für Kinder ab dem 10. Lebensjahr
- alter Kinderausweis / Kinderreisepass (sofern vorhanden)
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
- Nachweis der Eigenschaft als Deutsche/-r (durch Vorlage des deutschen Personalausweises oder Reisepasses der Eltern bzw. der Mitteilung des Geburtsstandesamtes über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit)
- Unterschriften und Ausweise der Erziehungsberechtigten ggf. Einverständniserklärung und Ausweis des nicht vorsprechenden Elternteils; Sorgerechtsbeschluss bei nur einem Erziehungsberechtigten

Einverständniserklärung für alleinreisende Minderjährige:
Unternimmt ein Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung durch die Eltern bzw. eines Elternteiles, so empfiehlt das Auswärtige Amt, dem Kind neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung der erziehungsberechtigten Person/-en mitzugeben, aus der hervorgeht, dass diese mit der Auslandsreise einverstanden ist / sind. Dies erleichtert die Arbeit der Grenzpolizei hinsichtlich der Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung oder eines unerlaubten Entfernens des Kindes aus dem Einflussbereich der/des Erziehungsberechtigten.
Eine Einverständniserklärung wird evtl. auch von Fluggesellschaften gefordert.
Erkundigen Sie sich diesbezüglich.
Die erforderliche Unterschriftsbeglaubigung kann beim Einwohnermeldeamt vorgenommen werden. Zur Beeglaubigung muss von jedem Elternteil ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden. Die persönliche Vorsprache der Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, ist erforderlich.