Wasser und Abwasser

Das Trinkwasser hat im Saarland eine besonders hohe Qualität, da es zu 100 % aus dem Grundwasser stammt. Die Brunnen sind teilweise über 100 Meter tief. In anderen Bundesländern werden beispielsweise auch Oberflächenwasser und Uferfiltrate genutzt. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseite der Stadtwerke Wadern.

Das Abwasserwerk Wadern besitzt, betreibt und unterhält rund 126 Kilometer Mischwasserkanäle, etwa 27 Kilometer Regenwasserkanäle und weitere 10 Kilometer an Schmutzwasserkanälen. Insgesamt ist das Abwasserwerk Wadern somit für etwa 163 Kilometer Kanalnetz und rund 4.800 Schächte im Bereich der Stadt Wadern zuständig. Das Abwasserwerk ist darüber hinaus für 5 Abwasserpumpwerke, vier Regenüberlaufbecken, 10 Regenüberlaufbauwerke und über 50 Regeneinlaufbauwerke zuständig. Das überörtliche Netz, einschließlich der Kläranlagen, befindet sich im Eigentum des Entsorgungsverbandes Saar. Pro Jahr werden rund 600.000 Kubikmeter Abwasser in Wadern behandelt.

Starkregengefahrenkarten zeigen, welchen Weg das Wasser zu den Fließgewässern nimmt. Die Stadt Wadern hat als eine von mehreren saarländischen Modellkommunen eine Förderung durch das  
Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz des Saarlandes erhalten und gemeinsam mit der geomer GmbH eine Starkregengefahrenkarte für das Stadtgebiet erstellen lassen.

Starkregengefahrenkarte für das Stadtgebiet Wadern

 

Von Starkregen ist die Rede, wenn bei einem Regenereignis in kurzer Zeit außergewöhnlich große Niederschlagsmengen in einer sehr geringen räumlichen Ausdehnung auftreten. Diese Niederschläge werden auch als konvektive Niederschläge bezeichnet, da sie meist durch starke vertikale Luftströmung (Konvektion) entstehen. Im Gegensatz zu Dauerregen tritt Starkregen meist räumlich begrenzt auf. In der Folge kommt es zu lokalen Überflutungen im Niederschlagsgebiet. Wie stark diese Überschwemmungen ausfallen, hängt von folgenden Kriterien ab:

  • Ort (Topographie, Relief, Landschaft, usw.)
  • Niederschlagsintensität und Dauer
  • Vorsorgeumfang, Vermeidungs‐, Risikominderungs‐ und Schutzmaßnahmen durch Kommunen, Bauträger und einzelne Bürger
  • Aufnahmekapazität des Bodens und des öffentlichen Entwässerungssystems

Auch können Starkregenereignisse lebensgefährliche Sturzfluten in Gebieten mit hoher Reliefenergie (zum Beispiel Mittelgebirge) auslösen. Die Reliefenergie berechnet sich aus dem tiefsten und höchsten Punkt eines Gebietes, gibt dessen potentielle Energie an und ist ein Indikator für das Erosionspotenzial.

Gerade in den warmen Sommermonaten tritt Starkregen in Verbindung mit heftigen Gewittern auf. Je wärmer die Luft ist, desto mehr Feuchtigkeit kann sie aufnehmen. Treffen warme und kalte Luftmassen aufgrund vertikaler Luftbewegungen in der Atmosphäre zusammen, kondensiert die Feuchtigkeit schlagartig und erzeugt eine starke Wolkenbildung. Gewitterwolken mit großen Wassermassen ergießen sich dann in der Regel schlagartig auf relativ kleinem Raum. Dabei kann mehr als 100l/m² Wasser in kurzer Zeit auf die Oberfläche fallen. Starkregen ist schwer vorherzusagen, da im Gegensatz zu Hochwasser an großen Flüssen der genaue Ort und Zeitpunkt des Regenereignisses kaum zu bestimmen ist und es daher für die Betroffenen sehr überraschend auftreten kann.


Weitere Details: http://starkregen.geomer-maps.de/vorsorgen/warnung/

Videobeitrag: Warum man Starkregen nicht vorhersagen kann

(Ein Beitrag der WDR-Reihe „Quarks“; Video verfügbar bis zum 12.9.2022)

 

Das Kanalnetz hat zunächst die Aufgabe, Abwasser zu entsorgen und muss aus Gründen der Funktionalität sowie der Wirtschaftlichkeit in der Leistungsfähigkeit begrenzt sein. Üblicherweise ist das Kanalnetz auf recht kurze Niederschlagsereignisse ausgelegt, wie sie alle 3-5 Jahre auftreten. Größere Wassermengen fließen dann oberirdisch ab. Diese Fließwege sind nur manchmal in Vergessenheit geraten. <o:p></o:p>

Starkregen betrifft die gesamte Fläche, also auch direkt die Dachabflüsse und Grundstücksentwässerung. Auch gemäß Wassergesetz liegt die Verantwortung zunächst einmal bei jedem einzelnen, häufig führen dabei Planungsfehler zu unnötig hohen Schäden. Die gute Nachricht dabei: Oft lassen sich mit relativ kleinen Maßnahmen die Schäden deutlich reduzieren. Wo der einzelne dann überfordert ist, kann die Kommune punktuell unterstützen.

Auszug aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
§5 Allgemeine Sorgfaltspflichten, Abs. 2:

„Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen,  insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.“

Rasen statt Asphalt, Rindenhäcksel statt Beton oder Regenwasser vom Dach oberflächlich versickern lassen: Solche und ähnliche Maßnahmen ermöglichen, dass unbelastetes Oberflächenwasser dem natürlichen Wasserkreislauf erhalten bleibt. Das bedeutet auch, dass Regenwasser vom Abwasser getrennt werden soll. Wassermengen, die von ihrer Herkunft und Beschaffenheit her nicht gereinigt werden müssen, sollten auch nicht in Abwasseranlagen eingeleitet werden. Hierzu zählt vor allem das in Kanalisationen eingeleitete nicht behandlungsbedürftige Oberflächenwasser. Gerade im Saarland macht das Fremdwasser mit über 70 Prozent den weitaus größten Teil der Abwassermenge aus. Daraus ergeben sich einerseits Gewässermehrbelastungen, andererseits technische und finanzielle Folgen für Bau und Betrieb von Kläranlagen.     . . . . .