Förderrichtlinien

Eine wichtige Neuerung für die Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Merzig-Wadern sind die geänderten Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Jugendarbeit. Die Richtlinien wurden im Zuge der Einführung von landesweiten Qualitätsstandards für die ehrenamtliche Kinder- und Jugendarbeit nach dem Bundeskinderschutzgesetz überarbeitet und neu aufgelegt.

Diese Neufassung ist mit Wirkung vom 01.01.2015 in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt werden alle Maßnahmen ausschließlich nach den neuen Förderrichtlinien bezuschusst. Demnach ist für verschiedene Förderbereiche der Abschluss einer Trägervereinbarung (nach § 72a SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe) mit dem Kreisjugendamt Voraussetzung. Dies betrifft vor allem Maßnahmen, in denen Kinder und Jugendliche über einen längeren Zeitraum intensiv betreut werden, wie z. B. im Rahmen von Ferienfreizeiten, Bildungsmaßnahmen und regelmäßigen Gruppenstunden.

Neben den Ergänzungen zum Bundeskinderschutzgesetz wurden auch verschiedene Förderbereiche inhaltlich überarbeitet und die Fördersätze entsprechend angepasst. Auch die Antrags- und Nachweisformulare zur Abrechnung von Freizeiten, Bildungsmaßnahmen und Mitarbeiterschulungen wurden geändert und sollen zukünftig zur Abrechnung der Maßnahmen verwendet werden.

Die neuen Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Jugendarbeit sind auch in Form einer Broschüre erschienen. Die Broschüre sowie die geänderten Antrags- und Nachweisformulare sind erhältlich über die örtlichen Jugendbüros oder in digitaler Form unter diesem Link.

Kontakt:
Jugendbüro Wadern-Weiskirchen
Oberstraße 9
66687 Wadern
Tel. 06871 - 83 77
Mobil: 0170-48 70 183

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