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Bürgermeisterinfo

Reden wir über: Windkraft

Die einen sehen sie als Chance, die Energiewende zu schaffen, andere kritisieren die „Zerspargelung“ der Landschaft. Als Stadt sind wir gesetzlich verpflichtet, der Windkraft Raum zu geben, andererseits müssen wir den Rahmen so abstecken, dass Mensch, Tier und Natur so wenig wie möglich beeinträchtigt werden. In diesem Annäherungsprozess spielen Sie liebe Bürgerinnen und Bürger eine entscheidende Rolle.

Foto: Timo Klostermeier/pixelio.de
Foto: Timo Klostermeier/pixelio.de
Foto: Timo Klostermeier/pixelio.de
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Herbst und Winter 2016 versprechen ebenso spannend zu werden wie die erste Jahreshälfte. Ein Thema wird uns in den nächsten Wochen intensiv begleiten: Windkraft. Reden wir über Windräder und die Frage, welche Möglichkeiten wir als Stadt haben, die Entwicklung zu steuern.
Um zu verstehen, was uns heute umtreibt, müssen wir einen Blick in die Vergangenheit werfen. Ende der 1990-iger Jahre wurden erneuerbare Energien in Deutschland ein Thema. Photovoltaikanlagen wurden in die Landschaft gesetzt und Windräder montiert. Irgendwann war klar, dass ein Wildwuchs weder sinnvoll noch zumutbar ist. Neue Gesetze schafften klarere Regeln und gaben den Städten und Gemeinden die Möglichkeit, auf ihrem Territorium über einen sachlichen Teilflächennutzungsplan zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen (kurz: sTFNP Wind) Planungssicherheit zu schaffen.
Eines war dabei aber von Anfang an klar: Die Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, der Windkraftnutzung ausreichend Raum zu schaffen! Das heißt, einfach einen Teilflächennutzungsplan aufstellen, der den Betrieb von Windkraftenergieanlagen ausschließt, kommt nicht in Frage. Die Flächen, auf denen Windräder aufgestellt werden können, zu konzentrieren, war das Ziel der Übung. Ein Ziel allerdings, das schon aus der Natur der Sache heraus von unterschiedlichen Standpunkten aus gesehen werden kann.
Der Stadtrat der Stadt Wadern nahm das Zepter des Handelns recht früh in die Hand. 2012 verabschiedete der Rat den ersten Flächennutzungsplan Wind. Der Entscheidung zugrunde lag unter anderem die Maßgabe, dass Windräder einen Mindestabstand von 1000 Metern zur Wohnbebauung haben müssen. Zieht man nun Linien um die Wohnbebauung in unserer Stadt, die einen Abstand von 1000 Metern darstellen, stellt man fest, dass nur noch sehr wenige Flächen übrig bleiben, wo überhaupt Windräder aufgestellt werden könnten. Hinzukommen Ausschlussflächen wie Wasserschutzgebiete, Natur- und Landschaftsschutzgebiete, touristisch besonders genutzte Flächen etc. Am Ende der Ausschlussbetrachtung erhält man eine Karte, die eine Art Flickenteppich zeigt. Dort, wo weiße Flecken bleiben, können dann rein theoretisch Windräder geplant werden. In unserem Falle war das bislang eine Fläche nördlich von Nunkirchen und ein weiteres zusammenliegendes Nutzungsgebiet nordöstlich von Wadrill. Alle anderen kleineren weißen Flächen wurden am Ende nicht ausgewiesen, weil hier nur eine Anlage Platz gehabt hätte, was dem Gebot der Konzentration der Windräder widerspricht.
Unser sTFNP Wind stand. Und er stand eine ganze Zeit lang. Zwischenzeitlich ist allerdings viel passiert. Zum Beispiel ist es mittlerweile erlaubt, in Waldgebieten Windräder aufzustellen. Außerdem gibt es inzwischen etliche Gerichtsurteile, die klar machen, dass der recht groß gewählte Abstand von 1000 Metern zu Wohnbebauungen nicht haltbar ist. Klagt ein potenzieller Investor gegen diese Maßgabe, wird er Recht bekommen. Es lag also auf der Hand, dass wir unseren sTFNP Wind würden aktualisieren müssen, wollten wir nicht Gefahr laufen, dass er von einem Gericht kassiert wird und ab diesem Zeitpunkt rein theoretisch auf jeder Fläche im Stadtgebiet Windräder gebaut werden könnten.
Wir sind zurzeit in der Phase der Neukonzeption des sTFNP Wind und haben ein Fachbüro sowie einen Fachanwalt beauftragt, uns zur Seite zu stehen – auch weil die Materie rechtlich wie planerisch hochkomplex ist. Dabei hat sich der Stadtrat nach langer Beratung auf u. a. folgende Kriterien verständigt, die bei der Erstellung der ersten Änderung des sTFNP Wind zugrunde gelegt werden sollen:

•    1200 m zum Krankenhaus, zu Altersheimen etc.
•    800 m zu Wohnbauflächen
•    800 m zu Schulen
•    650 m zu gemischten Bauflächen/Dorfgebiete
•    650 m zu Wohnnutzungen im Außenbereich
•    650 m zu Öffentlichen Verwaltungen (Bürgerhäuer, Rathaus, Gericht, Polizei etc.)
•    200 m Vorsorgeabstand zu Naturschutzgebieten und Natura 2000-Gebieten
•    50 m zu gewerblichen Bauflächen und Einzelhandel
•    Mindestabstände zu Brutplätzen (Rotmilan: 1500 m, Schwarzstorch: 3000 m, Uhu: 1000 m, Wanderfalke: 1000 m, Graureiher: 1000 m)

Diese Kriterien sind natürlich nicht willkürlich gewählt. Sie entsprechen zum einen den Empfehlungen von Fachleuten. Zum anderen haben sie auch die heute gültigen Gesetze und natürlich die aktuelle Rechtsprechung im Blick. Denn was würde es nun nützen, utopisch anmutende Abstandsflächen zu wählen, die dann vor Gericht keinen Bestand hätten? Zudem, und das sollte man auch ganz klar sagen, ist eine Planung, die die Windkraftnutzung verhindern soll, rechtswidrig, sie kann am Ende sogar Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe nachsichziehen.
Nach den von uns in Absprache mit unserem Rechtsberater festgelegten Kriterien haben sich die Planer erneut ans Werk gemacht. Und wieder ist dabei ein Fleckenteppich entstanden, der Gebiete zeigt, in denen eine Windkraftnutzung von vorneherein ausscheidet und welche, in denen sie rein theoretisch möglich ist. Ganz wichtig dabei: Der Stadtrat legt nur den Rahmen fest, wo überhaupt Windkraft Raum bekommen soll. Das macht er nicht willkürlich sondern orientiert sich an den gültigen Gesetzen und der aktuellen Rechtsprechung!
Der Stadtrat tut dies auch nicht allein. Das Verfahren zur Erstellung der 1. Änderung des sTFNP Wind sieht vor, dass sowohl die Träger öffentlicher Belange – das sind zum Beispiel die Nachbargemeinden, Stromversorger, Umweltschutzverbände –, aber auch die Öffentlichkeit, also die Bürgerinnen und Bürger, an der Planung beteiligt werden. Und da es ganz bewusst gewollt ist und verpflichtend ist, die Bevölkerung so früh wie möglich mit ins Boot zu nehmen, führen wir die sogenannte „frühzeitige Bürgerbeteiligung“ durch. Das heißt, Sie bekommen Gelegenheit, sich schon jetzt in aller Ruhe mit dem aktuellen Entwicklungsstand der 1. Änderung des sTFNP Wind auseinanderzusetzen. Und das noch bevor irgendeine wichtige Entscheidung gefällt worden ist. Selbstverständlich werden die nach allen Einwendungen, Vorschlägen etc. überarbeiteten Pläne später noch einmal offengelegt, so dass jeder erneut die Möglichkeit hat, seine Bedenken geltend zu machen. Wir wollen aus dem Planungsstand nämlich alles andere als ein Geheimnis machen. Das sicher nicht unumstrittene Thema der Windkraftnutzung soll bei uns offen und transparent behandelt werden.
Um Ihnen den aktuellen Sachstand in Ruhe erläutern zu können, laden wir Sie am 1. September 2016, um 19 Uhr herzlich zu einer Informationsveranstaltung in die Herbert-Klein-Halle ein. Hier werden Ihnen Fachleute den aktuellen Stand der Planung erläutern und Ihnen detailliert darlegen, welche Kriterien zu diesem Planungsstand geführt haben. Sie haben bereits hier Gelegenheit, Ihre Anregungen und Vorschläge einzubringen, Sie können das aber auch noch bis zum 16. September tun. Die aktuellen Planentwürfe werden wir nach dem 1. September im Rathaus öffentlich auslegen, so dass Sie sich auch in aller Ruhe mit der Thematik beschäftigen können.
Ebenfalls am 1. September 2016 – allerdings nach unserer Informationsveranstaltung – werden Unternehmen, die sich für Flächen in der Stadt Wadern zur Windkraftenergieerzeugung interessieren, ihre geplanten Projekte vorstellen. Wir haben uns dabei lange überlegt, ob es sinnvoll ist, diese beiden Felder an einem Termin abzuarbeiten: Denn die Stadt Wadern ist weder der Erbauer noch der Betreiber von Windkraftenergieanlagen! Sie gibt, wie oben ja ausführlich beschrieben, nur den Rahmen vor, in dem Investoren tätig werden können.
Da es aber ganz konkret Interessenten gibt, die sich auf dem Gebiet der Stadt Wadern engagieren wollen, und wir als Stadt bei einem dieser Projekte, nämlich den Flächen nordöstlich von Wadrill mittelbar beteilig sind, haben wir die interessierten Unternehmen gebeten, sich und ihre Planungen am 1. September ebenfalls vorzustellen. Auch hier darf nach Herzenslust gefragt und diskutiert werden. Es geht bei diesem Termin zum einen darum, Bedenken, Ideen und Anregungen frühzeitig mit in die weiteren Überlegungen einzubeziehen. Zum anderen sollen auch Wege aufgezeigt werden, wie Sie selbst sich an den Projekten als Investor finanziell beteiligen können.
Eines noch zum Schluss: Wer immer in Sachen Windkraftenergieanlagen auf den Flächen im Stadtgebiet etwas plant, muss dabei ein aufwändiges Genehmigungsverfahren durchlaufen. Er muss die Umweltverträglichkeit der Anlagen ebenso nachweisen wie  den Schutz der Bevölkerung vor Lärmbelastung, Schattenflug und Ähnlichem. Das Genehmigungsverfahren ist beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz angesiedelt. Aber auch hier gibt es keine Geheimnisse sondern ein großes Interesse daran, einen möglichst umfassenden Konsens herzustellen.
Ich hoffe, dass ich mit meinen nun doch recht langen Ausführungen Ihr Interesse an der Thematik wecken konnte. Noch mehr Details und noch mehr Informationen gibt’s am Donnerstag, 1. September 2016, ab 19 Uhr in der Herbert-Klein-Halle in Wadern. Wir freuen uns auf Sie!
Ich wünsche Ihnen eine gute Woche.

Stadt Wadern© 2024