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Bürgermeisterinfo

Reden wir über... "Natura 2000"?

Wie, „Natura 2000“ noch nie gehört? Dabei wird hierzulande heftig über das Thema gestritten. Und auch in der Stadt Wadern gibt es Flächen, die noch entsprechend ausgewiesen werden sollen. Grund genug, auf die Thematik näher einzugehen.

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Reden wir über Natura 2000. Ein komplexes Thema. Deshalb sei es mir gestattet, an dieser Stelle ein wenig auszuholen. Hinter Natura 2000-Gebieten verbirgt sich ein europaweites Schutzgebietssystem zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zum Schutz gefähr­deter Pflanzen- und Tierarten. Dieses System wird durch sogenannte FFH- (Fauna = Tierwelt, Flora = Pflanzenwelt, Habitat = Lebensraum)  und Vogelschutzgebiete ausgestaltet. Die rechtlichen Grundlagen dieser Schutzgebiete wurden bereits in den Jahren 1979 durch die Verabschiedung der EG-Vogelschutzrichtlinie und 1992 durch die Unterzeichnung der FFH-Richtlinie gelegt. Laut Umweltministerium gibt es im Saarland 118 FFH-Gebiete und 41 Vogelschutzgebiete, welche insgesamt eine Fläche von 29.940 Hektar einnehmen. Umgerechnet entspricht das in etwa 11,6 Prozent der Landesfläche. Keine weltbewegende Sache also. Oder vielleicht doch?

Nun, wer die öffentliche Diskussion zur Thematik verfolgt stellt fest, dass der Schutzcharakter der  Natura 2000-Gebiete nicht ausreicht, um den Schutzzweck zu erfüllen. Daher war es von Beginn an vorgesehen, alle Natura 2000-Gebiete durch die nationalen Instrumente des Natur- und Umweltschutzes, nämlich durch die Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten zu konkretisieren. Diese Konkretisierung stößt nun aber zum Teil auf heftige Kritik. Von „klammheimlicher Enteignung durch die Hintertür“ ist da die Rede. Protest flammt auf. Mancherorts heftig, mancherorts eher verhalten.

Wie sieht es in unserer Stadt aus? In der Stadt Wadern sind noch folgende Flächen zur Ausweisung als Natura 2000-Gebiet ausgewiesen:

·         Löstertal
(FFH- und Vogelschutzgebiet mit einer Größe von 223 Hektar)

·         Prims
(FFH- und Vogelschutzgebiet mit einer Größe von 601 Hektar, davon liegen 190 Hektar innerhalb der Stadt Wadern)

Für die Festlegung des Natura 2000-Netzes hat eine systematische, an den Bedürfnissen der Natur ausgerichtete Gebietsauswahl stattgefunden. Nach den Vorgaben der EG-Vogelschutzrichtlinie und der FFH-Richtlinie musste jeder Mitgliedstaat der EU Gebiete benennen, die für die langfristige Erhaltung von wildlebenden Vogelarten bzw. von europaweit gefährdeten Lebensräumen, Tier- und Pflanzenarten bedeutend sind. In Deutschland sind dafür die Bundesländer zuständig.

Das Natura 2000-Schutzgebietsnetz im Saarland wurde durch die Landesregierung in den Jahren 2000, 2004 und 2006 kartiert und über das Bundesumweltministerium an die EU gemeldet. Die Meldung der Gebiete erfolgte nach fachlichen Gesichtspunkten. Politische oder wirtschaftliche Interessen durften bei der Gebietsauswahl nicht berücksichtigt werden.

An diesem Auswahlprozess waren die Kommunen im Land nicht aktiv beteiligt. Die Gemeinden wurden lediglich darüber informiert, dass es die Möglichkeiten gibt, in öffentlichen Bekanntmachungen und über Ortsratssitzungen auf die Thematik hinzuweisen. Genau das haben viele Kommunen im Land auch getan. Wohlwissend, dass die Möglichkeit der Einflussnahme faktisch so gut wie nicht gegeben ist.

Was bedeutet das nun genau? Welche konkreten Auswirkungen hat die Ausweisung der Natura 2000-Gebiete als Natur- oder Landschaftsschutzgebiete tatsächlich in Bezug auf ihre Nutzung?

Seit der Anerkennung der gemeldeten Gebiete als Natura 2000-Gebiete durch die EU gilt auf den Flächen bereits das sogenannte „Verschlechterungsverbot“ nach § 33 (1) Bundesnaturschutzgesetz. Das bedeutet, dass alle Veränderungen auf den Flächen, die zu erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzzwecks führen würden, nicht zulässig sind. 

Natura 2000-Gebiete sind jedoch keine Totalreservate, die jegliche Nutzung ausschließen. Wirtschaftliche und soziale Nutzungen in den FFH- und Vogelschutzgebieten sind vielmehr möglich, solange sie nicht die Vorkommen der zu schützenden Naturgüter erheblich beeinträchtigen. Und genau da wird es spannend, weil die Sicherung der Natura 2000-Gebiete in Deutschland den Bundesländern obliegt, die dann auch darüber wachen sollen und müssen, was in den ausgewiesenen Gebieten erlaubt ist und was nicht.

Bei der Sicherung des Schutzzwecks der Natura 2000-Gebiete durch die Ausweisung dieser Flächen als Natur- oder Landschaftsschutzgebiete werden Rechtsverordnungen erarbeitet, welche Regelungen für die Landbewirtschaftung und für zulässige und unzulässige Handlungen in den Gebieten beinhalten. Übrigens stehen für finanzielle Nachteile, die sich aus den Ge- und Verboten der Schutzgebietsverordnungen ergeben Ausgleichzahlungen zur Verfügung.

Im Zuge der Ausweisungsprozesse wurden und werden auch die Städte und Gemeinden um ihre „Meinung“ gebeten. Wobei unsere Haltung zum Gesamtprozess keine Rolle spielt, vielmehr sind wir aufgefordert unsere Stellungnahme als Grundstückseigentümer abzugeben. Nicht mehr und nicht weniger.

Im Rahmen der Prozesse hat die Stadt Wadern bereits vom Angebot des Umweltministeriums Gebrauch gemacht, die betroffenen Bürger in eigens dafür einberufenen Versammlungen über die Thematik zu informieren. Und selbstverständlich liegen die Pläne für die Ausweisungen der Natur- oder Landschaftsschutzgebiete nach entsprechender Bekanntmachung bei uns im Rathaus aus.  Diese „Amtshilfe“ ändert aber nichts an der Tatsache, dass das Land hier den handelnden Part hat. Die Einflussmöglichkeit der Kommune auf die weitere Entwicklung tendiert gegen null.

Neben dem komplizierten Prozedere und den Auswirkungen der Ausweisungen auf die Nutzung der betroffenen Flächen, fragen sich viele Bürgerinnen und Bürger, warum das Verfahren jetzt im Eiltempo durchgezogen werden muss. Dazu hat sich Umweltminister Reinhold Jost in einem Interview mit der Saarbrücker Zeitung am 8. Dezember 2016 wie folgt geäußert: „Das Problem war, dass nach der Meldung jahrelang nichts mehr weiter passiert ist. Es wurde versäumt, die gemeldeten Gebiete auch durch Verordnungen rechtssicher auszuweisen“, sagte der Minister gegenüber der SZ. Die Folge dieses Versäumnisses war, dass die EU ein so genanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland und übrigens auch weitere Mitgliedsstaaten anstrengt, in dem Strafzahlungen in Millionenhöhe drohen, wenn die Forderungen aus Brüssel nicht umgesetzt werden. Daher mussten alle Ausweisungsverfahren bis Ende des vergangen Jahres zumindest eingeleitet werden.

Fassen wir zusammen: Eigentlich ist die Ausweisung der Natur- oder Landschaftsschutzgebiete eine logische Konsequenz aus der Meldung der Natura 2000-Gebiete der Bundesländer an das Bundesumweltministerium und letztlich an die EU. Diese Meldung erfolgte bereits vor mehr als zehn Jahren, deren Umwandlung in nationale Schutzgebiete wurde aber in vielen Fällen erst kürzlich auf den Weg gebracht. Die Kommunen sind, soweit sie nicht mit eigenen Grundstücken betroffen sind, nur „Zaungast“ eines Prozesses, der landauf landab heftig diskutiert wird. Trotzdem sind wir bemüht, Ihnen sowohl die Tragweite, die Chancen, aber auch die Risiken, die mit der Konkretisierung  der Natura 2000-Gebiete verbunden sind, offen und transparent darzustellen. Genau aus diesem Grund haben wir das Angebot des Umweltministeriums angenommen, das zu Informationsveranstaltungen vor Ort einlädt. Eben um Licht ins Dunkel der Ausweisungsprozesse und der damit verbundenen Konsequenzen zu bringen.

Ich wünsche Ihnen eine gute Woche.

Ihr

Jochen Kuttler

 


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