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Kein „Tempo 30“ mehr an Feiertagen!

Eine Änderung des Verkehrszeichenkatalogs macht es möglich, die Beschilderung vor der Grundschule Nunkirchen anzupassen. Dort gilt künftig nach wie vor montags bis freitags von 7 bis 17 Uhr „Tempo 30“. An allen anderen Tagen – also auch an Feiertagen – darf 50 gefahren werden. Eine Erklärung, warum nun geht, was vorher nicht möglich war | Fotos: Stadt Wadern

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Geschwindigkeitsmessanlagen sind keine Quelle der Freude, sie schaffen aber Sicherheit. In Nunkirchen ging nach Inbetriebnahme des stationären „Blitzers“ die Anzahl der Verstöße von 2.800 auf unter 100 am Tag zurück.<br> Kleines Schild große Wirkung: Ab sofort ist die Geschwindigkeitsbegrenzung vor der Grundschule Nunkirchen auf die Zeit werktags (außer samstags) zwischen 7 und 17 Uhr beschränkt. An Feiertagen gilt rund um die Uhr „Tempo 50“. Fotos: Stadt Wadern
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Geschwindigkeitsmessanlagen sind keine Quelle der Freude, sie schaffen aber Sicherheit. In Nunkirchen ging nach Inbetriebnahme des stationären „Blitzers“ die Anzahl der Verstöße von 2.800 auf unter 100 am Tag zurück.<br> Kleines Schild große Wirkung: Ab sofort ist die Geschwindigkeitsbegrenzung vor der Grundschule Nunkirchen auf die Zeit werktags (außer samstags) zwischen 7 und 17 Uhr beschränkt. An Feiertagen gilt rund um die Uhr „Tempo 50“. Fotos: Stadt Wadern

Reden wir über Blitzer. Vor eineinhalb Jahren wurde in Nunkirchen – in Höhe der Grundschule – die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h (Montag bis Freitag, 7 bis 17 Uhr) eingeführt. Mit durchschlagendem Erfolg: Waren allein in den Jahren 2014 bis 2016 in der Saarbrücker Straße 45 Verkehrsunfälle mit einem Schwerverletzten und sieben leichtverletzten Person zu verzeichnen, ist die Zahl inzwischen stark rückläufig. Die Disziplin der Autofahrerinnen und Autofahrer kommt denen entgegen, die das schwächste Glied der Kette darstellen: den Jungen und Mädchen, die einen sicheren Schulweg brauchen.

Die 30 km/h, die in Nunkirchen angeordnet wurden, waren und sind keine Schikane. Sie sind vielmehr ein wichtiges Element, um Sicherheit an dieser Stelle zu schaffen. Die in der Vergangenheit durchgeführten sporadischen Geschwindigkeitskontrollen durch die Verkehrspolizeiinspektion des Saarlandes hatten nämlich keine große Wirkung gezeigt. Auch die zusätzliche Beschilderung der Strecke mit dem Hinweis „Achtung Radarkontrolle“ brachte keinen Erfolg.

Weniger Unfälle, mehr Sicherheit

Genau deshalb hatte der Stadtrat der Stadt Wadern 2016 den Weg freigemacht, an der Grundschule Nunkirchen (neben der Anlage in Krettnich) eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage, einen sogenannten „Tower“, zu installieren. Am 8. März 2017 wurde „der Blitzer“ in Betrieb genommen. In der Folge sank die Zahl der Geschwindigkeitsverstöße von vorher rund 2.800 täglich auf unter 100 Verstöße pro Tag. Die Messanlage in der Saarbrücker Straße hat dabei Einfluss auf den Verkehrsfluss in der gesamten  Ortsmitte von Nunkirchen. Von der geringeren Lärmbelästigung, von der fast alle Anwohner zwischen Wasgau-Markt und Friedhof berichten, ganz zu schweigen.


Wo Licht ist, ist aber bekanntlich auch Schatten. Von Anfang an bestand die Problematik, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung gemäß den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung nur zwei Alternativen kennt:

1. „werktags“, also montags bis samstags, außer an Feiertagen,
2.  oder „Montag bis Freitag“, also auch an Feiertagen, welche auf einen Wochentag fallen.

Die weitere zeitliche Begrenzung von 7 bis 17 Uhr ist den Schulzeiten der Grundschule in Verbindung mit der Nachmittagsbetreuung geschuldet. Da es eine weitere Regelungsmöglichkeit nicht gab, entschied sich die Straßenverkehrsbehörde seinerzeit dafür, die Regelung Montag bis Freitag, 7 bis 17 h, anzuordnen, um die 52 Samstage im Jahr, an denen keine Schule ist, aus der Begrenzung 30 km/h herauszulassen.


Eine weitere zusätzliche Beschilderung (z.B. „nicht an Feiertagen“ oder „nicht in den Ferien“), wie immer wieder in Briefen, Mails, Facebook-Einträgen gefordert, ist laut den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung nicht zulässig und durch mehrere ober- bzw. höchstrichterliche Entscheidungen auch eindeutig bestätigt worden. Zuletzt ist die aktuell gültige Verkehrsbeschilderung durch Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichtes vom 26. Juni 2018 im Falle eines Verstoßes auf der B268 in Nunkirchen an einem Feiertag bestätigt worden.

Neuer Verkehrszeichenkatalog als Chance

Trotzdem haben wir, wie seinerzeit auch angekündigt, nach Lösungsmöglichkeiten für dieses leidige Thema gesucht. Unser Partner ist dabei die Straßenverkehrsstelle des Landkreises Merzig-Wadern. Mitte 2017 wurde dann der Verkehrszeichenkatalog der Straßenverkehrsordnung geändert und das Zusatzzeichen 1042-36 neu eingefügt, das eine „Sonderregelung für Schulbusse“ an Werktagen, außer samstags, eröffnet und auf einem entsprechenden Schild manifestiert.


Wir sahen in dieser Erweiterung eine Chance, auch in unserer Feiertags- und Samstagsproblematik der Anlage in Nunkirchen einen Schritt weiterzukommen. Und wurden aktiv: Aus der Überlegung heraus, dass man die oben angeführte Regelung nun auch im Bereich der B 268 in Höhe der Grundschule in Bezug auf die Tempo-30 km-Begrenzung allgemein anwenden könnte, hat die Straßenverkehrsstelle des Landkreises Merzig-Wadern einen entsprechenden Antrag gestellt.


Der Landesbetrieb für Straßenbau hat nun vor wenigen Wochen die entsprechende Ausnahmegenehmigung an die Straßenverkehrsstelle beim Landkreis Merzig-Wadern erteilt. Die Änderung der Beschilderung wird demnächst umgesetzt. Im Vorgriff auf diese Änderung haben wir bereits ab dem 3. Oktober 2018 (Tag der deutschen Einheit) die Verkehrsüberwachungseinrichtung in Nunkirchen an Feiertagen generell auf 50 km/h umgestellt. Damit dürfte das leidige Thema bzgl. der Feiertagsreglung vom Tisch sein. Nichtsdestotrotz sind alle Autofahrerinnen und Autofahrer aufgefordert, sich weiterhin an die geltenden Regelungen zu halten. Zur Sicherheit der Kinder im Bereich der Schule, aber auch zur ihrer eigenen Sicherheit.

Auch in den Ferien gilt „Tempo 30“!

Zum Schluss sei noch die Bemerkung gestattet, dass weitergehende Einschränkungen der Geschwindigkeitsbegrenzung nicht in Frage kommen. Gerade die Thematik „Ferien“ wird ja auch immer wieder heiß diskutiert. Abgesehen von der Tatsache, dass viele Autofahrerinnen und Autofahrer nicht wissen, wann nun Ferien sind und wann nicht, wird in der Grundschule Nunkirchen auch während der Ferien eine umfangreiche Betreuung der dortigen Grundschulkinder angeboten und auch durchgeführt. Deshalb gilt auch in der Ferienzeit das Tempolimit weiter.


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