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Bürgermeisterinfo, * NEWS

Nicht genehmigt, genehmigt …

Nachdem es die Genehmigung des Entwurfs des sachlichen Teilflächennutzungsplans (sTFNP) im Februar 2018 versagt hat, ist das saarländische Innenministerium Ende des vergangenen Jahres zu neuer Erkenntnis gekommen: Die Genehmigung für den sTFNP liegt vor. Was heißt das nun genau für unsere juristische Auseinandersetzung. Und für die weitere Entwicklung am Wenzelstein?

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Die 1. Änderung des sachlichen Teilflächennutzungsplans wurde notwendig, nachdem ein potenzieller Windkraftbetreiber gegen den bisherigen sTFNP der Stadt Wadern juristisch vorgegangen ist.
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Die 1. Änderung des sachlichen Teilflächennutzungsplans wurde notwendig, nachdem ein potenzieller Windkraftbetreiber gegen den bisherigen sTFNP der Stadt Wadern juristisch vorgegangen ist.

Reden wir erneut über Windkraft. Ein komplexes Thema. Der Stadtrat der Stadt Wadern hat am 25. September 2017 die 1. Änderung des sachlichen Teilflächennutzungplans (sTFNP) beschlossen. Dieser wurde dem Innenministerium zur Genehmigung vorgelegt, das die Genehmigung allerdings verweigerte. Die Begründung des Ministeriums: Die Belange des seit 6. Oktober 2017 geltenden Landeswaldgesetzes seien nicht berücksichtigt worden.

Nun muss man wissen, dass der sTFNP vor dem 6. Oktober 2017 im Stadtrat verabschiedet wurde, das oben angeführte Gesetz also noch nicht in Kraft war. Ferner folgte der Stadtrat mehrheitlich der Rechtsauffassung unseres Rechtsbeistands, dass es nicht Gegenstand einer Grobplanung – und nichts anderes ist eine Flächennutzungsplanung – sein kann, Details wie Vorbelastung, Erschließung etc. einer jeden Fläche im Stadtgebiet zu prüfen. Kurzum: Der Stadtrat beschloss, gegen die Versagung der Genehmigung durch das Innenministerium zu klagen.

Schwierige Gemengelage

Nachdem die Klage eingereicht war, bot uns das Innenministerium an, den Flächennutzungsplan doch noch zu genehmigen, wenn die Stadt selbst beim potenziellen Interessenten für die Errichtung von Windkraftanlagen den Sachstand bzgl. der Erfüllung der Kriterien des Landeswaldgesetzes abfragt und diese sozusagen als Anhang des sTFNP erneut beschließt. Diesen Kompromissvorschlag hat der zuständige Ausschuss des Stadtrates im Juni 2018 abgelehnt. Zum einen weil diese Vorgehensweise keine Rechtssicherheit gebracht hätte, zum anderen, weil der Rat nach wie vor auf dem Standpunkt steht, dass es nicht sein kann, dass eine Kommune für jede Fläche auf ihrem Gebiet Detailfragen abklären muss, die eigentlich Gegenstand eines Genehmigungsverfahrens sein müssen, mit der reinen Flächennutzungsplanung aber nichts zu tun haben. Die Klage wurde also fortgeführt.

Kurz vor Weihnachten informierte uns dann das Innenministerium, dass man nun der Stadt Wadern die Genehmigung für den sTFNP umgehend erteilen werde, weil man sich in Sachen Wenzelstein die notwendigen Informationen bzgl. der Erfüllung der Kriterien des Landeswaldgesetzes beim potenziellen Windkraftbetreiber eingeholt habe.  Gleich wie man zu dieser doch aus unserer Sicht bemerkenswerten Vorgehensweise steht, unser Klageanlass, nämlich die Versagung der Genehmigung durch das Innenministerium, war damit hinfällig geworden.

Klagen von allen Seiten

Apropos Klage. Um die Thematik in Gänze zu verstehen, muss man wissen, dass der potenzielle Windkraftbetreiber für den Wenzelstein zwischenzeitlich gleich zwei Klagen gegen die Stadt Wadern angestrengt hat. Zum einen wurde uns mehr oder weniger vorgeworfen, dass wir unsere Klage gegen die Versagung der Genehmigung des sTFNP durch das Innenministerium nicht ernsthaft betreiben würden, zum anderen wendet sich die Firma gegen unsere Veränderungssperre, die der Stadtrat im Oktober 2016 für den Wenzelstein erlassen hat. Hier wird in den Raum gestellt, dass wir die Fläche nicht ernsthaft einer Bebauungsplanung unterziehen wollen und würden.

Beide Sichtweisen halten wir für irrig. Sie kennen das Sprichwort: „Zeit ist Geld“. Und genau darum geht es hier. Man hat uns mit dem Vorwurf konfrontiert, dass wir auf Zeit spielen. Denn – und das ist in der Tat so – eine Klage kann schon einmal ein paar Jahre dauern. Wir halten den Vorwurf der Zeitschinderei allerdings für abwegig. Denn zum einen zeigen allein die verschiedenen Klagen, dass hier enormer Klärungsbedarf besteht, zum anderen ist nach all dem Hin und Her für die Stadt Wadern vor allen Dingen eines in dieser Sache wichtig: Rechtssicherheit. Und zwar dauerhaft.

Die seit Oktober 2016 gültige Veränderungssperre wurde vom Stadtrat im September 2018 um ein Jahr verlängert. Man muss diese Veränderungssperre vor dem Hintergrund der Klage rund um den Flächennutzungsplan, die wir eingereicht haben, sehen. Außerdem gibt es einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan auf dem Wenzelstein. Dass wir noch kein Büro mit einer konkreten Planung beauftragen konnten, hängt an der bisher noch nicht geklärten Finanzierung der Erstellung eines Bebauungsplans. Die Verwaltung hat in ihrem Entwurf für den kommenden Doppelhaushalt vorgeschlagen, die entsprechenden Gelder einzustellen, insofern kann mit Verabschiedung des kommenden Doppelhaushalts und der Bereitstellung der entsprechenden Mittel dann auch geplant werden. Das ist eine Entscheidung, die der Stadtrat im Rahmen seiner Haushaltsberatungen zu treffen hat.

Lenken ja, verhindern nein

Ein Hinweis sei an dieser Stelle noch gestattet: Ein Bebauungsplan darf nach unserer Gesetzgebung keine Verhinderungsplanung sein. Eine Verhinderungsplanung nämlich ist unzulässig und würde von jedem Gericht sang- und klanglos kassiert werden. Bebauungspläne sollen eine geordnete Entwicklung ermöglichen. Sie sind nicht dafür gedacht, Projekte, die von Bundes- und Landespolitik nicht nur gewünscht, sondern gar privilegiert werden – und genau das gilt für den Ausbau von erneuerbaren Energien – zu verhindern. Das mag nicht jedem gefallen, ist aber Recht und Gesetz in diesem Land.

Abgesehen von der individuellen Frage, wie man zum Ausbau der erneuerbaren Energien steht – und hier sind im politischen Diskurs viele Meinungen möglich – hat die Stadt Wadern vom Windkraftengagement auf dem Wenzelstein keinen Vorteil, schon gar keinen finanziellen. Im Gegensatz zum Investor und vom Grundstückseigentümer. Die am Wenzelstein in der Diskussion stehenden Flächen gehören in Gänze dem Landesbetrieb Saarforst. Die Oberste Forstbehörde im Land hat dem Investor zwischenzeitlich schriftlich bestätigt, dass ein überwiegendes öffentliches Interesse für die Errichtung der geplanten Windkraftenergieanlagen im historischen Wald bestehe, weil die Voraussetzungen des Landeswaldgesetzes erfüllt seien. Der Landesbetrieb Saarforst hat sich in der ganzen Diskussion übrigens mehr als bedeckt gehalten. Er wird allerdings mit Millionenbeträgen davon profitieren und damit letztendlich das Bundesland Saarland selbst.

Geht es nach Plänen der Großen Koalition in Berlin, wird der Anteil der erneuerbaren Energien im Stromsektor von den jetzigen 38 Prozent bis zum Jahr 2030 auf einen Anteil von 65 Prozent steigen. Hier soll die Windenergie einen deutlichen Beitrag leisten. Insofern braucht man kein Hellseher zu sein um zu erahnen, dass die Konflikte um die Nutzung von Flächen für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Zukunft nicht abnehmen werden und diese wohl auch weiter am heftigsten auf der unteren, der kommunalen Ebene, ausgetragen werden. Das ist keine beruhigende Erkenntnis, ist aber die absehbare Wahrheit.


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