Company Logo
Foto: A. Treitz

Das Erscheinungsbild unserer Stadtteile wird neben einer attraktiven Gestaltung von Straßen und Plätzen auch maßgeblich vom Zustand privater Immobilien geprägt. Daher ist es das Ziel der Stadt Wadern, mittels einer gezielten kommunalen finanziellen Förderung zur Aufwertung des dörflichen und innerstädtischen Erscheinungsbildes beizutragen. Mit dieser finanziellen Förderung wird zudem die Zielsetzung verfolgt, dem Leitbild einer kinder- und familienfreundlichen Stadt Rechnung zu tragen.

Ansprechpartner

Ramona Becker-Simon
Tel.: 06871 / 507-323

Simon Mendel
Tel.: 06871 507-335

foerdermassnahmen@wadern.de

​​​​​​​

 

Zuschuss zum Abriss unansehnlicher Wohngebäude

Förderfähige Objekte sind ältere Bausubstanzen, die dem Ortsbild abträglich sind. Das Objekt muss vor mindestens 45 Jahren zulässigerweise errichtet worden sein und es wurden seit dieser Zeit auch keine grundlegenden Erneuerungs- und Erweiterungsmaßnahmen durchgeführt. Nähere Informationen können den Richtlinien "Abriss unansehnlicher Wohngebäude in der Stadt Wadern" entnommen werden.

Förderprogramm „Aktion Wasserzeichen in Wadern“

Die Stadt Wadern unterstützt mit dem kommunalen Förderprogramm „Aktion Wasserzeichen in Wadern“ Maßnahmen zur dezentralen Bewirtschaftung von Niederschlagswasser.

Gefördert werden unter anderem die Entsiegelung von Flächen, die Versickerung von Niederschlagswasser, die getrennte Ableitung in Oberflächengewässer, Regenwasserrückhaltung sowie Dachbegrünungen. Ziel des Förderprogramms ist es, unbelastetes Niederschlagswasser vom öffentlichen Mischwasserkanal fernzuhalten und damit einen Beitrag zu einer nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung zu leisten.

Der Zuschuss beträgt grundsätzlich 20 € je m² vom Mischwasserkanal abgekoppelter Fläche. Für Dachbegrünungen beträgt die Förderung 40 € je m² vom Mischwasserkanal abgekoppelter Fläche.

Antragsberechtigt sind unter anderem Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, Erbbauberechtigte sowie Mieterinnen und Mieter oder Pächterinnen und Pächter im Einvernehmen mit den jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümern.

Wichtig: Mit der Maßnahme darf zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen worden sein. Die Anträge sind mit dem entsprechenden Antragsformular per E-Mail an abwasser@wadern.de einzureichen.

Anträge können bis zum 30.06.2028 gestellt werden. Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Fördermittel und nach Maßgabe der geltenden Förderrichtlinie.

Weitere Informationen, die Förderrichtlinie und das Antragsformular finden Sie auf dieser Seite.

Stadt Wadern© 2026