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Viele Fragen erreichen uns zum Winterdienst.

Lesen Sie hier Antworten auf häufig gestellte Fragen zum kommunalen Winterdienst und den Anliegerpflichten. Gerne beantworten wir Ihre Frage auch individuell.

Tel.: 06871 507-0
Fax: 06871 507-130
stadt@wadern.de

  • Der Anlieger (Vorder- und Hinterlieger) muss den ans Grundstück angrenzenden Gehweg bzw. die Gehbahn im Winter vor Schnee- und Eisglätte sichern.
  • Ist kein befestigter Gehweg vorhanden, gilt es, einen 1 m breiten Streifen am Rande der Straße zu räumen bzw. zu streuen.
  • Es muss bis 7 Uhr in der Früh geräumt bzw. gestreut sein.
  • Die Maßnahmen sind bis 20 Uhr am Abend so oft zu wiederholen, wie es für die Sicherheit notwendig ist.
  • Abwesenheit entbindet nicht von der Räum- und Streupflicht.
  • Zum Streuen sind abstumpfende Mittel wie Sand bzw. Splitt.
  • Streusalz kann auch verwendet werden, ein massiver Einsatz sollte aber aus Umweltschutzgründen unterbleiben.

Der Räumdienst der Städte und Gemeinden erfolgt freiwillig, eine generelle Verpflichtung besteht nicht.

 

Es gibt Kommunen, die darauf verzichten, dort sind die Anwohner selbst verpflichtet, vor ihrem Grundstück für die notwendige Sicherheit auf Wegen und Straßen zu sorgen. Nachzulesen ist das unter anderem im Saarländischen Straßengesetz. Die Thematik wird auch detailliert hier erläutert.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Stadt Wadern hält indes einen Winterdienst vor. Sie erhebt keine (!) Straßenreinigungsgebühr. Über eine solche Gebühr wird in vielen anderen Städten und Gemeinden der Winterdienst bezahlt.


Unser Winterdienst ist verantwortlich für Straßen mit hoher Verkehrsbedeutung und hohem Gefahrenpotential und sichert folgende Fahrbahnen im Winter:

  • Hauptstraßen mit hoher Verkehrsbedeutung und hohem Gefährdungspotential
  • Straßen mit Öffentlichen Personennahverkehr
  • Sogenannte Gefahrenstellen wie Kreuzungen, Fußgängerüberwege, Bushaltestellen, extreme Steigungen
  • Der Winterdiensteinsatz beginnt je nach Witterung gegebenenfalls ab 4 Uhr nachts mit dem Ziel, verkehrswichtige Straßen für den ersten Berufsverkehr zu sichern.
  • Wenn es die Witterung vorgibt, fahren wir im Zweischichtsystem mehrere Einsätze am Tag.
  • Außerhalb der Stoßverkehrszeiten werden vorrangig die Straßen mit hoher Verkehrsbedeutung behandelt.
  • In der Nacht sind wir, wenn nötig, bis 22 Uhr im Räum- und Streueinsatz.
  • Unser Winterkontrolldienst ist bei entsprechender Wetterlage täglich ab 4 Uhr, an Wochenenden ab 5 Uhr unterwegs.
  • Erfolgt in diesem Zuge eine entsprechende Feststellung auf Straßenglätte ergeht die sofortige Alarmierung an die komplette Mannschaft des Baubetriebshofes.

Dies kann mehrere Gründe haben:

  • Eventuell ist der Schneepflug noch auf dem Weg.
  • Starke Schneefälle können den Einsatz verlängern oder bereits geräumte Straßen wieder zuschneien.
  • Staus können den Schneepflug ebenfalls behindern.
  • Eventuell wohnen Sie auch in einer Nebenstraße, die im Stadtgebiet Wadern nur in Ausnahmefällen geräumt wird.
  • Oft kommt es vor, dass Straßen in denen durch abgestellte Fahrzeuge die nötige Mindestdurchfahrbereite für die Winterdienstfahrzeuge nicht mehr gegeben ist, nicht angefahren werden können.
  • Ebenso werden Wendehämmer im Falle abgestellter Fahrzeuge nicht angefahren.
  • Diese werden im Stadtgebiet Wadern grundsätzlich nicht vom kommunalen Winterdienst bedient.
  • Bei schwierigern Wetterbedingungen führen wir einen Einsatz durch, sofern die Hauptstraßen gesichert sind.

Der Schneepflug ist so eingestellt, dass die Schneemassen in Fahrtrichtung nach rechts, also an den Straßenrand – und nicht zur Fahrbahnmitte – geschoben werden. Aufgrund großer Schneemengen, beengter Straßenverhältnisse und der Breite des Schneeräumschildes kann es deshalb passieren, dass der Schneepflug den Schnee wieder auf den Gehweg bzw. die Einfahrt schiebt. Vor allem dann, wenn der von Anliegern geräumte Schnee auf der Straße abgelagert wird. Das ist keine Böswilligkeit, sondern leider unvermeidbar.

Dieses „Phänomen“ tritt dann auf, wenn Autos so parken, dass der Schneepflug nicht vollständig vorbeifahren kann. Dann sind konzentrierte Schneeanhäufungen vor dem Hindernis quasi unvermeidbar. Fährt das Fahrzeug weg, bleibt die Schneeanhäufung. Die Ursache, also das behindernde Fahrzeug, ist allerdings nicht mehr nachvollziehbar.

  • Der geräumte Schnee ist neben dem Gehweg oder auf dem rückwärtigen Grundstück so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Auf der Fahrbahn ist der Schnee nicht abzulagern, auch weil der nächste Schneepflug den Schnee nur wieder an den Straßenrand und damit ggf. zurück auf die Gehweg schieben kann.
  • Achtung: Abflussrinne, Kanaleinlaufschächte, Gullys, Hydranten und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung unbedingt frei zu halten. Das zu Ihrer und unser aller Sicherheit.
  • Bei starken und anhaltenden Schneefällen ist irgendwann überall die Lagerkapazität erschöpft. Hier hilft nur gegenseitige Rücksichtnahme.
  • In der Regel bieten Hausmeisterdienste private Räum- und Streudienste an.
  • Grundsätzlich können Sie Ihre Anliegerpflichten auf Dritte übertragen, verantwortlich bleibt jedoch immer der Anlieger bzw. der Grundstückseigentümer.
     

Im Folgenden finden Sie eine Liste der derzeit in der Stadt Wadern gemeldeten Hausmeisterservices (Stand Januar 2024). Aus Datenschutzgründen dürfen wir weitere Kontaktdaten leider nicht veröffentlichen.

Die Bushaltestellen räumt und streut unser Winterdienst im Rahmen der Sicherung von sogenannten Gefahrenstellen. Bitte passen Sie sich der Witterung an!

Auch hier ist der Anlieger in der Verantwortung: also die Schule, der Kindergarten bzw. der entsprechende Träger. In der Regel streut und räumt der Hausmeister hier die Gehwege.

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