Trotz Quarantäne wählen
Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, 25. März, bis 18 Uhr gestellt werden. Dies gilt insbesondere auch in den Fällen, in denen Personen auf Grund eines positiven Corona-Schnelltestes in häusliche Absonderung müssen. Das Antragsformular für die kontaktlose Onlinebeantragung finden Sie hier.
Danach können Anträge nur noch bis Sonntag, 27. März, 15 Uhr bei plötzlicher Erkrankung und mit entsprechendem Nachweis gestellt werden. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen telefonisch an das Wahlamt (06871/507-160).