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Foto: A. Treitz

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
ab diesem Jahr erhebt die Stadt Wadern ihre laufenden Abgaben zusammen auf einem Abgabenbescheid. Dazu gehören auch die Abwassergebühren (Schmutzwassergebühr, Niederschlagswassergebühr).

Diese Umstellung hat für Sie den Vorteil, dass Sie alle hoheitlichen Abgaben ab sofort auf einem Bescheid finden. Das extra Schreiben für Abwasser- und Niederschlagswassergebühr entfällt. Gleichzeitig werden die Abwassergebühren gemeinsam mit den anderen Abgaben (z.B. Grundsteuer, Hundesteuer) der Stadt Wadern fällig, was für Sie zu einer Einsparung bei den Bankgebühren führen kann, da die separate Abbuchung/Überweisung für die Abwassergebühren wegfällt.
Bitte lesen Sie sie auch die häufig gestellten Fragen weiter unten durch - sollte Ihre Frage nicht beantwortet sein, wenden Sie sich gern an uns.

Bei Rückfragen können Sie sich gerne an das Team vom Abwasserwerk Wadern wenden.
Selbstverständlich sind wir auch persönlich für Sie da. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, buchen Sie bitte einen persönlichen Termin.

Montag - Mittwoch8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag8.30. bis 12.00 und 13.30 bis 18.00
Freitag8.30 bis 12.00 Uhr


Kontakt:
Tel.: 06871 507 650
​​​​​​​abwasser@wadern.de

Ab 2024 werden auch die Abwassergebühren (Schmutzwasser, Niederschlagswasser) über den Abgabenbescheid der Stadt Wadern berechnet. Die Zusammenführung der Abrechnungen von Grundsteuer und Abwasser auf einen Bescheid haben den Vorteil, dass sowohl Papierkram als auch Bankgebühren eingespart werden.

Nein, die Grundsteuer wird zusammen mit den Raten für die Abwassergebühr von Ihrem Konto eingezogen. Bitte beachten Sie, dass insgesamt nur vier Raten eingezogen werden.

Ein SEPA-Formular finden Sie hier.

Das handschriftlich unterschriebene Formular senden Sie bitte an die Stadt Wadern zurück, gerne auch per Mail an stadtkasse@wadern.de.

Sie möchten das Sepa Formular gerne zugeschickt bekommen?

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail mit der Bitte um Versand des SEPA-Lastschriftmandant an: stadtkasse@wadern.de oder abwasser@wadern.de.

Bei Fragen zur Grundsteuer, Hundesteuer, Landwirtschaftskammer, Landpacht:
steueramt@wadern.de

Bei Fragen zu Abwassergebühren:
abwasser@wadern.de

Bei Fragen zu Zahlungen:
stadtkasse@wadern.de

Ja, folgende Änderungen sind für einen Dauerauftrag wichtig:

  1. Ab 2024 sind die Raten auf folgendes Konto der Stadt Wadern zu leisten:
    Sparkasse Merzig Wadern
    IBAN: DE 48 5935 1040 0000 0011 23
    BIC: MERZ DE 55

  2. Es werden nur noch vier Raten, jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres fällig. Die neuen Raten sind auf dem Abgabenbescheid hinter der jeweiligen Fälligkeit aufgeführt.
  3. Beim Dauerauftrag ist unbedingt das Kassenzeichen Ihres Abgabenbescheides (Bsp. XT0123456789TX) im Überweisungstext anzugeben, damit Ihre Zahlung richtig zugeordnet werden kann. Damit vermeiden Sie zusätzliche Kosten.

Wenn Sie die Raten per Überweisung/Dauerauftrag zahlen, ist dies auch monatlich möglich. Bitte beachten Sie dann folgendes:

  1. Beim Dauerauftrag ist unbedingt das Kassenzeichen Ihres Abgabenbescheides (Bsp. XT0123456789TX) im Überweisungstext anzugeben, damit Ihre Zahlung richtig zugeordnet werden kann. Damit vermeiden Sie zusätzliche Kosten.
  2. Die angeforderten Raten müssen bis zu den jeweiligen Fälligkeiten (15.02., 15.05., 15.08. und 15.11) ausgeglichen sein, um weitere Kosten, z. B. Mahngebühren, zu vermeiden.

Bei Fragen zu Trinkwasser und Strom, egal ob es um die Abrechnung oder allgemeine Fragen geht, wenden Sie sich bitte an die Stadtwerke Wadern. Das Kundenzentrum der Stadtwerke ist unter der Telefonnummer 06871 90 12 0 zu erreichen oder per E-Mail: info@swwadern.de

Grundlage für die Abrechnung der Abwassergebühr ist weiterhin der Frischwasserverbrauch. Bitte wenden Sie sich bei falschen Zählerständen an die Stadtwerke (info@swwadern.de oder telefonisch unter 06871 90 12 0), damit zuerst die Rechnung für Frischwasser angepasst werden kann. Mit der neuen Grundlage wird dann wenig später auch die Abwassergebühr korrigiert.

Nein, die „neue Grundsteuer“ tritt erst ab 01.01.2025 in Kraft und wird auch erst ab 2025 angewendet.

Das Abwasserwerk Wadern besitzt, betreibt und unterhält rund 126 Kilometer Mischwasserkanäle, etwa 27 Kilometer Regenwasserkanäle und weitere 10 Kilometer an Schmutzwasserkanälen. Insgesamt ist das Abwasserwerk Wadern somit für etwa 163 Kilometer Kanalnetz und rund 4.800 Schächte im Bereich der Stadt Wadern zuständig. Das Abwasserwerk ist darüber hinaus für 5 Abwasserpumpwerke, vier Regenüberlaufbecken, 10 Regenüberlaufbauwerke und über 50 Regeneinlaufbauwerke zuständig. Das überörtliche Netz, einschließlich der Kläranlagen, befindet sich im Eigentum des Entsorgungsverbandes Saar. Pro Jahr werden rund 600.000 Kubikmeter Abwasser in Wadern behandelt.

Starkregengefahrenkarten zeigen, welchen Weg das Wasser zu den Fließgewässern nimmt. Die Stadt Wadern hat als eine von mehreren saarländischen Modellkommunen eine Förderung durch das  
Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz des Saarlandes erhalten und gemeinsam mit der geomer GmbH eine Starkregengefahrenkarte für das Stadtgebiet erstellen lassen.

Starkregengefahrenkarte für das Stadtgebiet Wadern

 

Von Starkregen ist die Rede, wenn bei einem Regenereignis in kurzer Zeit außergewöhnlich große Niederschlagsmengen in einer sehr geringen räumlichen Ausdehnung auftreten. Diese Niederschläge werden auch als konvektive Niederschläge bezeichnet, da sie meist durch starke vertikale Luftströmung (Konvektion) entstehen. Im Gegensatz zu Dauerregen tritt Starkregen meist räumlich begrenzt auf. In der Folge kommt es zu lokalen Überflutungen im Niederschlagsgebiet. Wie stark diese Überschwemmungen ausfallen, hängt von folgenden Kriterien ab:

  • Ort (Topographie, Relief, Landschaft, usw.)
  • Niederschlagsintensität und Dauer
  • Vorsorgeumfang, Vermeidungs‐, Risikominderungs‐ und Schutzmaßnahmen durch Kommunen, Bauträger und einzelne Bürger
  • Aufnahmekapazität des Bodens und des öffentlichen Entwässerungssystems

Auch können Starkregenereignisse lebensgefährliche Sturzfluten in Gebieten mit hoher Reliefenergie (zum Beispiel Mittelgebirge) auslösen. Die Reliefenergie berechnet sich aus dem tiefsten und höchsten Punkt eines Gebietes, gibt dessen potentielle Energie an und ist ein Indikator für das Erosionspotenzial.

Gerade in den warmen Sommermonaten tritt Starkregen in Verbindung mit heftigen Gewittern auf. Je wärmer die Luft ist, desto mehr Feuchtigkeit kann sie aufnehmen. Treffen warme und kalte Luftmassen aufgrund vertikaler Luftbewegungen in der Atmosphäre zusammen, kondensiert die Feuchtigkeit schlagartig und erzeugt eine starke Wolkenbildung. Gewitterwolken mit großen Wassermassen ergießen sich dann in der Regel schlagartig auf relativ kleinem Raum. Dabei kann mehr als 100l/m² Wasser in kurzer Zeit auf die Oberfläche fallen. Starkregen ist schwer vorherzusagen, da im Gegensatz zu Hochwasser an großen Flüssen der genaue Ort und Zeitpunkt des Regenereignisses kaum zu bestimmen ist und es daher für die Betroffenen sehr überraschend auftreten kann.


Weitere Details: http://starkregen.geomer-maps.de/vorsorgen/warnung/

Videobeitrag: Warum man Starkregen nicht vorhersagen kann

(Ein Beitrag der WDR-Reihe „Quarks“; Video verfügbar bis zum 12.9.2022)

 

Das Kanalnetz hat zunächst die Aufgabe, Abwasser zu entsorgen und muss aus Gründen der Funktionalität sowie der Wirtschaftlichkeit in der Leistungsfähigkeit begrenzt sein. Üblicherweise ist das Kanalnetz auf recht kurze Niederschlagsereignisse ausgelegt, wie sie alle 3-5 Jahre auftreten. Größere Wassermengen fließen dann oberirdisch ab. Diese Fließwege sind nur manchmal in Vergessenheit geraten. <o:p></o:p>

Starkregen betrifft die gesamte Fläche, also auch direkt die Dachabflüsse und Grundstücksentwässerung. Auch gemäß Wassergesetz liegt die Verantwortung zunächst einmal bei jedem einzelnen, häufig führen dabei Planungsfehler zu unnötig hohen Schäden. Die gute Nachricht dabei: Oft lassen sich mit relativ kleinen Maßnahmen die Schäden deutlich reduzieren. Wo der einzelne dann überfordert ist, kann die Kommune punktuell unterstützen.

Auszug aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
§5 Allgemeine Sorgfaltspflichten, Abs. 2:

„Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen,  insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.“

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