Bauleitplanung in der Stadt Wadern
Auf dieser Seite finden Sie alle derzeit geplanten Maßnahmen im Stadtgebiet.
Ansprechpartner
Isabella Sicks
Tel.: 06871 507-452
isicks@wadern.de
Bebauungsplan „Bebauung Seestraße“ in der Stadt Wadern, Stadtteil Noswendel
Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Stadtrat in öffentlicher Sitzung am 22.05.2025 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Bebauung Seestraße“ im beschleunigten Verfahren beschlossen hat.
In der Stadt Wadern im Stadtteil Noswendel soll in der Seestraße in unmittelbarer Nähe zum Noswendeler See Baurecht für bis zu drei Gebäude geschaffen werden. In einem der Gebäude sollen voraussichtlich Ferienwohnungen untergebracht werden. Die übrigen beiden Gebäude sollen dem Wohnen dienen.
Die Erschließung der Flächen ist über die Seestraße bereits gewährleistet.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Planung bedarf es daher der Aufstellung des Bebauungsplanes „Bebauung Seestraße“.
Der Bebauungsplan wird für das Gelände im südlichen Bereich der bebauten Seestraße aufgestellt. Die genannte Straßenverkehrsfläche begrenzt das Plangebiet im Westen. Südlich des Plangebietes befindet sich direkt angrenzend die Wohnbebauung der Seestraße Hs.-Nr. 17 mit Privatgarten. Östlich des Plangebietes befindet sich die Wohnbebauung der Straße „Im Schemel“.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 1.700 m2.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a i.V.m. § 13 BauGB aufgestellt.
Der Flächennutzungsplan stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes derzeit noch als eine gemischte Baufläche dar. Der vorliegende Bebauungsplan widerspräche aktuell damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Der Flächennutzungsplan wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.
Der Bebauungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt zu werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.
Wadern, Datum, Siegel Der Bürgermeister
Bebauungsplan „Bebauung Seestraße“ in der Stadt Wadern, Stadtteil Noswendel
Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in seiner Sitzung am 22.05.2025 die Veröffentlichung des Bebauungsplanes „Bebauung Seestraße“ im Internet bzw. eine Auslegung zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
In der Stadt Wadern im Stadtteil Noswendel soll in der Seestraße in unmittelbarer Nähe zum Noswendeler See Baurecht für bis zu drei Gebäude geschaffen werden. In einem der Gebäude sollen voraussichtlich Ferienwohnungen untergebracht werden. Die übrigen beiden Gebäude sollen dem Wohnen dienen.
Die Erschließung der Flächen ist über die Seestraße bereits gewährleistet.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Planung bedarf es daher der Aufstellung des Bebauungsplanes „Bebauung Seestraße“.
Der Bebauungsplan wird für das Gelände im südlichen Bereich der bebauten Seestraße aufgestellt. Die genannte Straßenverkehrsfläche begrenzt das Plangebiet im Westen. Südlich des Plangebietes befindet sich direkt angrenzend die Wohnbebauung der Seestraße Hs.-Nr. 17 mit Privatgarten. Östlich des Plangebietes befindet sich die Wohnbebauung der Straße „Im Schemel“.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereichs des Bebauungsplans sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 1.700 m2.
Der Flächennutzungsplan stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes derzeit noch als eine gemischte Baufläche dar. Der vorliegende Bebauungsplan widerspräche aktuell damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Der Flächennutzungsplan wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.
Die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB.
Gemäß §§ 13a, 13 und 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) und der Begründung, in der Zeit vom 13.06.2025 bis einschließlich 14.07.2025 auf der Internetseite der Stadt unter www.ssl.wadern.de unter folgendem Pfad: ssl.wadern.de/bauen-umwelt/bauleitplanung, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt.
Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Stadt, Marktplatz 13, 66687 Wadern, Zimmer Nr. C104, während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden: in der Zeit vom 13.06.2025 bis einschließlich 14.07.2025.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.
Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse stadt@wadern.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werde. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommunen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Der Bebauungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung - i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.
Wadern, Datum, Siegel Der Bürgermeister
Noswendel; Seestraße: Lageplan
Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bebauung Seestraße“ in der Stadt Wadern, Stadtteil Noswendel, Quelle und Stand Katastergrundlage: LVGL, 25.02.2025; Bearbeitung: Kernplan
Bebauungsplan Feuerwehr Löstertal in der Stadt Wadern, Stadtteil Löstertal
Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in seiner Sitzung am 07.11.2024 die Veröffentlichung des Bebauungsplanes „Feuerwehr Löstertal“ im Internet bzw. eine Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Feuerwehr Löstertal“ werden folgende Ziele verfolgt:
Das Feuerwehrhaus in Buweiler, ein Ortsteil im Stadtteil Löstertal der Stadt Wadern, entspricht in großen Teilen nicht den Anforderungen hinsichtlich des notwendigen Raum- und Flächenbedarfs nach DIN 14092 „Feuerwehrhäuser“, den Vorschriften des Unfallschutzes und der Arbeitssicherheit sowie dem Stand der Technik. Gleichzeitig soll eine Zusammenlegung der Löschbezirke Buweiler, Rathen und Kostenbach erfolgen. Für ein neues Feuerwehrhaus der zukünftigen Löscheinheit „Löstertal“, bietet sich das Sportplatzgelände am westlichen Ortseingang von Buweiler an. Der ehemalige sogenannte Trainingsplatz eignet sich für die Errichtung eines Feuerwehrhauses nach den aktuellen rechtlichen, planerischen und funktionalen Anforderungen und Vorschriften.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Planung bedarf es daher der Aufstellung des Bebauungsplanes „Feuerwehr Löstertal“.
Der Bebauungsplan wird für das Gelände nördlich der Löstertalstraße (L 149) aufgestellt, deren Bebauung mit privaten Grünflächen (Hs.-Nr. 104) die Fläche teilweise im Osten begrenzt. Direkt östlich des Plangebietes befindet sich ein weiteres Gebäude mit Freifläche. In Richtung Westen wird das Plangebiet durch den Sportplatz begrenzt. Im Norden schließen Freiflächen an, in deren Bereich ein FFH-Gebiet ausgewiesen ist. Hierfür wurde im Vorfeld zum Bebauungsplanverfahren eine NATURA 2000-Verträglichkeitsstudie erstellt. Diese hat ergeben, dass keine Beeinträchtigungen zu erwarten sind.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereichs des Bebauungsplans sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 3.600 m2.
Der Flächennutzungsplan sieht für das Plangebiet eine Grünfläche, hier: Sportplatz, und Flächen für die Landwirtschaft vor. Der vorliegende Bebauungsplan widerspricht damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird der Flächennutzungsplan gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.
Die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB.
Gemäß §§ 13a, 13 und 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), der Begründung und der NATURA 2000-Verträglichkeitsstudie (Vorprüfung) in der Zeit vom 25.11.2024 bis einschließlich 10.01.2025 auf der Internetseite der Stadt unter www.ssl.wadern.de unter folgendem Pfad: ssl.wadern.de/bauen-umwelt/bauleitplanung, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt.
Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Stadt, Marktplatz 13, 66687 Wadern, Zimmer Nr. C104, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.
Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse stadt@wadern.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommunen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Der Bebauungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung - i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.