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Foto: A. Treitz

Das Erscheinungsbild unserer Stadtteile wird neben einer attraktiven Gestaltung von Straßen und Plätzen auch maßgeblich vom Zustand privater Immobilien geprägt. Daher ist es das Ziel der Stadt Wadern, mittels einer gezielten kommunalen finanziellen Förderung zur Aufwertung des dörflichen und innerstädtischen Erscheinungsbildes beizutragen. Mit dieser finanziellen Förderung wird zudem die Zielsetzung verfolgt, dem Leitbild einer kinder- und familienfreundlichen Stadt Rechnung zu tragen. 

Folgende Förderprogramme stehen hierzu zur Verfügung:  

Ansprechpartner

Ramona Becker
Tel.: 06871 / 507-323
rbecker@wadern.de

 

Zuschussprogramm alte Häuser

Förderfähige Objekte sind ältere Bausubstanzen in allen Stadtteilen der Stadt Wadern, die erheblichen Sanierungsstau aufweisen. Ältere Bausubstanzen im Sinne dieser Vorschrift sind Bauten, die vor 45 Jahren zulässigerweise errichtet worden sind. Der Sanierungsstau ist durch den / die Antragsteller/in in den Antragsunterlagen entsprechend nachzuweisen.

Zuschuss zum Abriss unansehnlicher Wohngebäude

Förderfähige Objekte sind ältere Bausubstanzen, die dem Ortsbild abträglich sind. Das Objekt muss vor mindestens 45 Jahren zulässigerweise errichtet worden sein und es wurden seit dieser Zeit auch keine grundlegenden Erneuerungs- und Erweiterungsmaßnahmen durchgeführt. Nähere Informationen können den Richtlinien "Abriss unansehnlicher Wohngebäude in der Stadt Wadern" entnommen werden.

Eigentümer in ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten und sogenannten Risikogebieten durch das Hochwassergesetz II (Rechtskraft seit 2018) sind verpflichtet bestehende Heizölverbraucheranlagen hochwassersicher nachzurüsten. Die Frist zur Umsetzung dieser Verpflichtung in festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist der 5.01.2023, in Risikogebieten der 5.01.2033. Um dieser Verpflichtung besser nachkommen zu können, wurde das durch das Umweltministerium ein  Förderprogramm aufgelegt, welches mit 500 € bzw. 1000 € Festbetrag die zuwendungsfähigen Ausgaben bei der hochwassersicheren Nachrüstung von Heizöltanks gewährt. Detaillierte Informationen zu den förderfähigen Ausgaben und zum Antragsverfahren können sie den nebenstehenden Dateien entnehmen.

Der Förderantrag ist direkt beim Ministerium für Umwelt, Klima Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz zu stellen.

Ansprechpartner beim Ministerium: 

Harry Scheer

Tel.: 0681 501-4705

h.scheer@umwelt.saarland.de 

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