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Bürgermeisterinfo

Maibaumsetzen: Es ist kompliziert…

Gesetzliche Vorgaben und Rechtsprechung geben uns Sicherheit. Sie engen den Gestaltungsspielraum allerdings auch immer mehr ein. Das gilt besonders für Traditionen wie beispielsweise das Maibaumsetzen. Ohne TÜV-Prüfung, entsprechende Halterungen, Fundamente und regelmäßige Kontrollen geht gar nichts. Und das ist bei weitem nicht alles.

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Maibaumsetzen: Was für einfach Tradition war, ist heue ein Unterfangen von erheblichem Aufwand | Foto: Pixabay

Früher war vieles einfacher. Nehmen wir das Maibaumsetzen. Man ging in den Wald, fällte eine Fichte oder Birke, die wurde an der Krone mit Kranz oder Flatterbändern versehen und von der Feuerwehr aufgestellt...

Das war einmal. Wer heute einen Maibaum aufstellen will, muss sich an Regeln halten. Und diese Regeln sind durch die gesetzlichen Vorgaben, aber auch die Rechtsprechung nach Unfällen, immer komplexer geworden. Fangen wir einmal bei den Halterungen an: Diese müssen sowohl technisch für das Stellen eines großen Baumes geeignet als auch von einem Prüfinstitut abgenommen sein, sie brauchen zudem eine Typen-Statik. Der Unterbau der Halterungen muss bestimmten Normen entsprechen, damit ein Baum sicher und dauerhaft stehen bleibt. Hier reden wir nicht von etwas Beton, sondern von Stahl-Beton-Konstruktionen, die mannshoch sind.

Vorschriften, Regeln, Urteile

Nehmen wir es weiter ganz genau: Der zu schlagende Baum muss von einem Sachverständigen auf Krankheiten und Gefahrenstellen überprüft werden. Wer den Baum fällt, muss natürlich ebenfalls entsprechende Sachkenntnis nachweisen können. Gleiches gilt für die Aufsteller des Baumes, der natürlich nur mit sachgerechten, zugelassenen Hilfsmitteln gestellt werden darf. Und wenn der Baum einmal steht, muss er regelmäßig kontrolliert werden. All diese Schritte müssen dokumentiert werden, um im Falle eines Falles einer Haftung vorzubeugen. Es versteht sich dabei von selbst, dass das früher mehr als beliebte Ansägen eines Baumes kein Kavaliersdelikt, sondern Sachbeschädigung und, wenn jemand zu Schaden kommt, auch in der Vorsätzlichkeit eine Straftat von erheblichem Ausmaß, darstellt.

Ohne im Detail auf die verschiedenen Techniken des Stellens eines Baums einzugehen – und hier passieren die meisten Unfälle – sei angemerkt, dass keine unserer städtischen Halterungen bzw. Fundamente die oben beschriebenen Vorgaben erfüllt. Oft wurden die Halterungen selbst geschweißt, die Fundamente, wenn denn überhaupt vorhanden, rudimentär im Boden ausgeführt. Eine Prüfabnahme gestaltet sich somit im Nachhinein als schwierig bis unmöglich. Natürlich wäre eine Aufrüstung der einzelnen Standorte möglich. Ein Vergleichsbeispiel aus Bayern zeigt, dass dann pro Standort eine Investition von rund 20.000 bis 25.000 Euro vonnöten wäre. Stadtweit hochgerechnet, erreichen wir so eine mehr als beachtliche Investition.

Eine Frage der Haftung

Nun will und kann die Stadt Wadern niemanden das Maibaumsetzen verbieten. Ganz im Gegenteil! Es könnte ja vielleicht auch wesentlich kleiner und verkehrssicher gehen… Wird nun aber ein Maibaum gesetzt, gleich ob in einer unserer Halterungen (was, wie oben beschrieben, leider nicht zulässig ist, wir aber natürlich nicht überall gleichzeitig kontrollieren können) oder sonst wo, liegt die Verkehrssicherungspflicht und damit die Haftung bei einem Unfall beim Aufsteller. In diesem Zusammenhang sei auch darauf hingewiesen, dass, auch derjenige für die Verkehrssicherheit verantwortlich ist, der – wo auch immer – privat einen Maibaum aufstellt.

Es tut natürlich auch uns leid, dass die Umsetzung der Tradition des Maibaumsetzens immer schwieriger und nicht zuletzt risikoreicher wird. Doch, was früher in Ordnung war, ist es heute eben nicht mehr. Und was lange gut gegangen ist, muss nicht zwangsläufig immer gutgehen. Deshalb unsere klare Haltung. Nicht weil wir Spielverderber sind, sondern weil wir verpflichtet sind, dem Rechnung zu tragen, was ein Gesetzgeber vorgibt bzw. was sich aus der Rechtsprechung ergibt. Und was letztendlich, sieht man es in Gänze emotionslos, auch tatsächlich der Sicherheit aller dient.

Das gesamte Team der Stadtverwaltung wünschen Ihnen trotz der oben beschriebenen Einschränkungen einen schönen Start in den Wonnemonat Mai!

Um einmal exemplarisch darzulegen, wie komplex die Thematik ist, stellen hier zwei Links für Sie bereit. Der erste führt zu einem Unternehmen, das Maibaumständer anbietet. Aus den Detaildarstellungen sind die Voraussetzungen, die an einen Maibaumständer samt  Fundament gestellt werden, sehr gut zu erkennen. Ergänzend dazu ein Link zur Unfallkasse Baden-Württemberg, die in einem PDF die Anforderungen an Aufsteller, Material etc. übersichtlich zusammengestellt hat.


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