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Foto: A. Treitz

Auf dieser Seite finden Sie alle derzeit geplanten Maßnahmen im Stadtgebiet.

 

Persönliche Termine im Rathaus können derzeit aufgrund der Corona-Schutzmaßnahmen nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Wir stehen Ihnen natürlich telefonisch zur Verfügung. Zur Einsicht von Bebauungsplänen rufen Sie entweder unter der 068715070 an oder klingeln Sie am Haupteingang (Marktplatz).

 

Ansprechpartner

Isabella Sicks
Tel.: 06871 507-452
isicks@wadern.de

Der Stadtrat Wadern hat in seiner Sitzung am 26.01.2023 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Nunkircher Bachtal Wasem – 1. Änderung“ in der Stadt Wadern im Stadtteil Nunkirchen gefasst (Geltungsbereich siehe Abbildung). Gem. § 2 Abs. 1. Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans hiermit öffentlich bekannt gemacht. Das Planungsziel der 1. Änderung des Bebauungsplans „Nunkircher Bachtal Wasem“ liegt in der Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses, welches den heutigen feuerwehrtechnischen Anforderungen entspricht. Mit dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses wird die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr in Nunkirchen gesichert. Das bestehende Feuerwehrgerätehaus wird in dieser Funktion aufgelassen und erfährt eine Nutzungsänderung als kommunales Lagergebäude.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich im westlichen Bereich des Stadtteils Nunkirchens und hat eine Fläche von ca. 0,63 ha. 

Weiterhin hat der Stadtrat Wadern in seiner Sitzung am 26.01.2023 den Entwurf des Bebauungsplans  "Nunkircher Bachtal Wasem – 1. Änderung" gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. 

Der Bebauungsplan wird gem. BauGB § 13 a (Bebauungspläne der Innenentwicklung) i.V.m. § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren entwickelt. Entsprechend wird bekannt gemacht:
1.    dass der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach BauGB § 2 Abs. 4 aufgestellt wird; vom Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen;
2.    dass der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen der Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB gegeben wird.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Entwürfe von Bebauungsplan und Begründung in der Zeit vom 10.03.2023 bis 14.04.2023 (jeweils einschließlich) während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Wadern, Bauamt, Zimmer C104, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen. 

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das Internetportal der Stadt Wadern (https://ssl.wadern.de/service-rathaus/stadtentwicklung/bauleitplanung) sowie über das landesweite UVP-Portal elektronisch abrufbar.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen und sich zu dem Entwurf und der Niederschrift schriftlich äußern oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse info@wadern.de. 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungsnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.  

Wadern, den 23.02.2023

Der Bürgermeister
Jochen Kuttler
 

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