Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Stadtrat der Stadt Wadern in seiner Sitzung am 12.05.2022 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Bürgersolarpark Noswendel“ beschlossen hat. In der gleichen Sitzung wurde auch die Einleitung des Verfahrens zur parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes im nahezu gleichen Bereich beschlossen.
In der Sitzung am 25.05.2023 hat der Stadtrat der Stadt Wadern den Bebauungsplan und die parallele Teiländerung des Flächennutzungsplanes gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) beschlossen.
Ziel des Bebauungsplanes sowie der FNP-Teiländerung
Ziel des Bebauungsplanes und der FNP-Teiländerung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Agri-PV-Anlage mit einer Gesamtleistung von ca. 7,5 MW auf einer Fläche von ca. 20,0 ha. Hierdurch soll ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.
Das ca. 20 ha große Plangebiet befindet sich nördlich der Ortslage des Waderner Stadtteils Noswendel direkt westlich der zum Hauptort Wadern führenden L 151.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erstreckt sich über einen Bereich mit der Flurbezeichnung „Auf der Heid“ in Flur 3 der Gemarkung Noswendel.
Er umfasst hier die Parzellen:
28/2, 29/1, 30/1, 31/1, 31/2, 32/1, 33/1, 34/1, 37, 39/1, 40/1, 41/1, 42/1, 43/1, 43/2, 44/1, 46/1, 47/1, 49/1, 50/1, 53/1, 54/1, 56/2, 58/1, 59/2, 97, 98/1, 103/1, 103/2, 109/2, 114/1, 115, 117/1, 119, 120/1, 120/2, 121/1, 123/1 und 123/2.
Die in der Örtlichkeit wahrnehmbaren Grenzen des als „L“ geformten Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Bürgersolarpark Noswendel“ lassen sich wie folgt beschreiben:
Im Osten: durch die L 151
Im Süden: durch einen am nördlichen Siedlungsrand von Noswendel parallel zum Ortsrand verlaufenden Feldwirtschaftsweg
Im Westen: durch einen am östlichen Rand des Gewerbegebietes an der Michael-Uwer-Straße verlaufenden Feldwirtschaftsweg
Im Norden: durch einen unbefestigten landwirtschaftlichen Weg, der das Plangebiet vom nördlich angrenzenden Acker trennt
Zudem bildet die nordöstlich des Plangebietes gelegene gehölzbestandene feuchte Brach- und Sukzessionsfläche mit aufkommenden Gehölzbestand hier die Plangebietsgrenze.
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der folgenden Abbildung zu entnehmen. Der Geltungsbereich der FNP-Teiländerung ist mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes identisch.
Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten. Dabei sind sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung darzulegen. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist im weiteren Planaufstellungsverfahren zu beachten bzw. von den Beschlussgremien gewissenhaft abzuwägen.
Hiermit macht die Stadt Wadern bekannt, dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan sowie die FNP-Teiländerung vom 02.10.2023 bis zum 03.11.2023 im Rathaus der Stadt Wadern, Bauamt, Zimmer C104 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.
Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8:30-12:00 Uhr
Montag und Mittwoch: 13.30-15.30 Uhr
Donnerstag: 13:30-18:00 Uhr
Folgende Unterlagen / umweltbezogenen Informationen werden ausgelegt:
Diese öffentliche Bekanntmachung nach § 3 Abs. 1 BauGB
Planzeichnung des Bebauungsplanes (Teil A) mit textlichen Festsetzungen (Teil B)
Planzeichnung der Flächennutzungsplan-Teiländerung mit Legende
Gemeinsame Begründung und Umweltbericht zum Bebauungsplan und zur FNP-Teiländerung (Fassung für Scoping-Verfahren)
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag des Büro für Landschaftsökologie GbR von H.-J. Flottmann & A. Flottmann-Stoll in St. Wendel
In diesem Zeitraum besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren.
Unter den Internetadressen
https://argusconcept.planungsbeteiligung.de und
https:// ssl.wadern.de/service-rathaus/stadtentwicklung/bauleitplanung
kann jedermann Einsicht in die vollständigen Unterlagen zum Verfahren nehmen. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfristen bis einschließlich zum 03.11.2023 zur Verfügung.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: stadt@wadern.de vorgebracht werden. Über die Beteiligungsplattform des Planungsbüros können zudem Stellungnahmen direkt beim Planungsbüro eingereicht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Für die FNP-Teiländerung gilt:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Hinweis zum Datenschutz
Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Stadt Wadern oder ein von der Gemeinde eingeschalteter Dritter (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Stadt Wadern oder den von der Gemeinde eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Stadt Wadern oder dem von der Gemeinde einschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Stadt Wadern ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.