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Es gibt viele Situationen, in denen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen nur mit einer Melderegisterauskunft weiterkommen. Diese Auskunft musste bisher schriftlich bei der Meldebehörde beantragt werden. In der Stadt Wadern geht das jetzt schneller und einfacher - mit einer Anfrage via Internet sind die Auskünfte, die bislang von den Meldebehörden nach den melderechtlichen Vorschriften schriftlich erteilt werden durften, nunmehr unter der ansonsten gleichen gesetzlichen Voraussetzungen online abrufbar.

Nach Eingabe von Vor- und Familiennamen sowie zwei weiteren Merkmalen, mit denen sich die gesuchte Person eindeutig identifizieren lässt, erhält die anfragende Person umgehend eine sogenannte einfache Melderegisterauskunft. Diese einfache Form enthält - wie bisher - ausschließlich Angaben zu Vor- und Familienname, Doktorgrad und Anschrift. Ist eine Person umgezogen, setzt das System die Anfrage auf Wunsch der Antrag stellenden Person automatisch im Melderegister der Zuzugsgemeinde fort. Die auch bisher schon mögliche Sammelauskunft über mehrere Personen für Unternehmen kann künftig ebenfalls elektronisch  abgefragt werden.

Die Auskunft steht Tag und Nacht zur Verfügung.

 

Dieser Dienst ist gebührenpflichtig und wird mit 6 € pro Anfrage berechnet. Bei der Internetauskunft entstehen zusätzliche besondere Auslagen in Höhe von 0,70 € je Zahlungsvorgang.

Die Gebühr ist auch zu entrichten, wenn
- die von Ihnen gesuchte Person in der Gemeinde nicht gemeldet ist,
- die von Ihnen gesuchte Person in den jeweiligen Datenbeständen auf Grund fehlender oder ungenauer Angaben nicht ausreichend identifizierbar ist und
- deshalb nicht ermittelet werden kann oder
- Ihnen die erteilte Ausunft bereits bekannt ist.

Zahlungsweise ist die Kreditkarte.

Eine Selbstauskunft nach §§ 8 und 9 des Meldegesetzes ist zur Zeit nicht möglich.

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