Steuern und Gebühren
Hier erhalten Sie eine kurze Information über Steuersätze und Gebühren in Wadern zu den untenstehenden Themen.
Öffentliche Mahnung 1. Quartal 2026
Die Stadtkasse macht darauf aufmerksam, dass am 15. Februar 2026 die Steuern und Abgaben für das 1. Quartal 2026 fällig waren:
• Grundsteuer
• Gewerbesteuer
• Hundesteuer
• Abwassergebühren
Die Zahlungspflichtigen werden gebeten, alle bis zum 15. Februar 2026 fälligen Rückstände
innerhalb einer Woche
- unter Angabe des Kassenzeichens - an die Stadtkasse Wadern zu zahlen. Alternativ kann ein SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung erteilt werden.
Ab dem 06.03.2026 werden die überfälligen Steuern und Gebühren im Wege des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und auf Grund der Abgabenordnung (AO) § 240 folgender Säumniszuschlag erhoben:
für jeden angefangenen Monat 1 % des geforderten Betrages. Für rückständige Beträge unter 50,00 € werden keine Säumniszuschläge erhoben.
Wir bitten die Abgabenpflichtigen den Zahlungstermin unbedingt einzuhalten, um weitere Kosten zu vermeiden.
Wadern, 26. Februar 2026
Stadtkasse Wadern

