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Sozialminister zeichnet Waderner Bürger mit der Pflegemedaille des Saarlandes aus

Sechs Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Merzig-Wadern zeichnete am Donnerstag, 30. Januar, Sozialminister Andreas Storm mit der Pflegemedaille des Saarlandes im Landratsamt in Merzig aus.

„Viele saarländische Bürgerinnen und Bürger setzen sich freiwillig und mit großem persönlichem Einsatz für die Pflege und Betreuung im familiären Umfeld ein, dies ist bewundernswert. Es verdient hohe Wertschätzung, dass der Hauptanteil der Pflege im Saarland von Familien und Angehörigen geleistet wird“, sagte der Minister anlässlich der Auszeichnung. „Mit der Verleihung der Pflegemedaille des Saarlandes möchte die saarländische Landesregierung pflegenden Angehörigen für dieses soziale Engagement danken und ihnen öffentlich Anerkennung zollen.“
Landrätin Daniela Schlegel-Friedrich begrüßte als Hausherrin die Gäste. „Ich freue mich sehr, dass wir heute in einer Feierstunde diese Leistung der Bürgerinnen und Bürger mit der Pflegemedaille ehren können. Sie, verehrte Damen und Herren, pflegen seit Jahren ehrenamtlich Ihre Angehörigen und ermöglichen ihnen trotz oft schwieriger Umstände weiter die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Sie sind Betreuer, Pfleger, Krankenschwester, aber auch Gesprächspartner und Motivator für die kranken Familienmitglieder. Sie sind Vorbilder für andere Menschen, die bereit sind, selbst anzupacken. Sie leisten Herausragendes für die Gesellschaft.“
Für ihr besonderes soziales Engagement wurden ausgezeichnet: Gerlinde Gierend  aus Wadern-Bardenbach, die Eheleute Marion und Reiner Maring aus Wadern-Wadrill, Maria Wilkin aus Wadern-Steinberg, Marita Kemmerling aus Beckingen-Hargarten und Christine Schweitzer aus Beckingen-Düppenweiler.

Hintergrund Pflegemedaille:

Um das Augenmerk noch stärker auf den Einsatz pflegender Angehöriger zu lenken, zeichnet die Landesregierung herausragendes, ehrenamtliches Engagement mit der Pflegemedaille aus. Es werden Personen ausgezeichnet, die ihren Wohnsitz im Saarland haben und die einen pflegebedürftigen, kranken oder behinderten Menschen im häuslichen Bereich unentgeltlich über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren gepflegt und betreut haben. Vorschlagsberechtigt sind Kirchen und Religionsgemeinschaften, Verbände der freien Wohlfahrtspflege, (Ober-)Bürgermeister und Ortsvorsteher, die privaten Verbände der Alten- und Behindertenhilfe, der Landesseniorenbeirat, der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Selbsthilfegruppen, die Gemeinden und Kreise und jede natürliche Person. Vorschläge gehen an Guido Fries, Staatskanzlei des Saarlandes. tel. unter  (0681) 501-2354 oder per E-Mail an E-Mail an g.fries@staatskanzlei.saarland.de



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