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Kinder & Jugendliche und Fastnacht

Die tollen Tage sind keine Auszeit für den Jugendschutz. ein Appell an Eltern, Gewerbetreibenden und Jugendliche.

Nein, niemand hat etwas gegen das Feiern. Wir sind auch keine Spaßbremsen. Ganz im Gegenteil! Wie viele andere Fastnachtsfans auch freuen wir uns auf das bunte Treiben. Und auf den Spaß, den die fünfte Jahreszeit so vielen bereitet – auch Kindern und Jugendlichen. Und um die es soll in diesem Appell gehen.
Der Trend der letzten Jahre zeigt, dass es an Fastnachtsveranstaltungen schon bei Kindern und Jugendlichen kein Halten mehr gibt. Alkohol fließt, um es mal offen und ehrlich zu sagen, nicht selten in Strömen. Dabei erleben wir zum Teil recht fassungslos, dass Eltern aus falsch verstandener Großzügigkeit den Alkoholkonsum dulden und zuweilen sogar regelrecht dazu auffordern, sich welchen zu beschaffen.
Abgesehen von der rechtlichen Lage, sind gerade junge Menschen aber nicht in der Lage, die Wirkung von Alkohol richtig einzuschätzen. Die Folge sind Jahr für Jahr an Fastnacht, aber nicht nur dann, gesundheitliche Schäden, manchmal irreparable.
Dabei sollte es gar nicht so schwer sein, ein paar Spielregeln zu beachten:
1. Wenn bei den Umzügen Freibier und Schnäpse angeboten werden, ist es Ehrensache, dass Alkohol generell nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren gehört und Hochprozentiges grundsätzlich nicht an Jugendliche unter 18 abgegeben wird. Außerdem sollten auch antialkoholische Getränke kostenfrei ausgeschenkt werden.
2. Die Altersbeschränkungen bei Tanzveranstaltungen dulden ebenfalls keine Auszeit im Jugendschutz. Hier gilt klipp und klar, dass der Zutritt für Jugendliche erst ab 16 Jahren möglich ist, nach 24 Uhr nur noch ab 18 Jahren. In Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person werden die Altersgrenzen aufgehoben.
Erziehungsbeauftragte Personen sind Volljährige, die das Kind oder den Jugendlichen im Auftrag der Eltern begleiten und tatsächlich die Aufsichtspflicht übernehmen.
Wir möchten Sie bitten, sich die Zeit zu nehmen, mit Ihren Kindern frühzeitig über diese Themen zu sprechen und vernünftige Vereinbarungen zu treffen. Wer Fastnachtsveranstaltungen durchführt, sollte im Vorfeld informieren und Absprachen treffen, damit die Bestimmungen zum Jugendschutz auch eingehalten werden. Wer das Jugendschutzgesetz nicht kennt, wirft einfach einen Blick ins Internet: Hier findet sich der Gesetzestext im Wortlaut.
Der Landkreis Merzig-Wadern bietet übrigens auch an den tollen Tagen den Service des Jugendtaxis an. Junge Menschen zwischen 14 und 23 Jahren haben damit die Möglichkeit, an den Fastnachtstagen kostengünstig und sicher von Veranstaltungen nach Hause zu kommen. Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an Klaus Neusius vom Kreisjugendamt Merzig-Wadern wenden. Sie erreichen ihn unter der Telefonnummer 0686180239.
Wir möchten Sie an dieser Stelle ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass wir verpflichtet sind, die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes zu überprüfen. Wir machen das aber nicht nur deshalb, weil das unser Auftrag ist, sondern weil wir tatsächlich und ausschließlich das Wohl derjenigen im Blick haben, die das Gesetz schützen soll.
In diesem Sinne wünschen wir allen großen und kleinen Fastnachtsfans tolle Tage und einen ungetrübten Spaß am bunten Treiben.
Ihre Ortspolizeibehörde

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