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Vom Hochwasser zum festgesetzten Überschwemmungsgebiet

Artikelserie der saarländischen Wasserwirtschaftsverwaltung zur Festsetzung von Überschwemmungsgebieten.

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Ausschnitt der Überschwemmungsgebietskarte der Oster (Quelle: Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz)

Kann ich selbst vorsorgen, um mögliche Schäden zu verhindern oder zumindest so gering wie möglich zu halten?

Auch Sie selbst können durch gezielte Vorsorge zur Schadensbegrenzung beitragen und Vorbereitungen für den Hochwasserfall treffen:

Tipps zur Vorsorge und weitere Informationen zum Thema „Hochwasser“ finden Sie auf den Internetseiten „Hochwasserschutz im Saarland“ des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz sowie in der Hochwasserschutzfibel (Objektschutz und bauliche Vorsorge) des Bundesministeriums für Inneres, Bau und Heimat (BMI)

Welche Vorsorge-Aufgaben hat der Staat?

Neben der Information über mögliche Gefahren und Risiken (z.B. in Form der Hochwassergefahrenkarten, die von Hochwasser betroffene Flächen ausweisen) hat der Staat den Ländern im Wasserhaushaltsgesetz die Pflicht übertragen, Überschwemmungsgebiete festzusetzen. Die Überschwemmungsgebiete weisen die Bereiche aus, in denen aufgrund der potenziellen Hochwassergefahr besondere Anforderungen an Maßnahmen und Vorhaben gestellt werden müssen. Dies soll gewährleisten, das ohnehin bereits vorhandene Überschwemmungsrisiko in den Überschwemmungsgebieten nicht weiter zu vergrößern.

Wie werden die Überschwemmungsgebiete festgesetzt?

Auf der Basis der Hochwassergefahrenkarten setzen die Bundesländer Überschwemmungsgebiete amtlich fest. Im Saarland wird die Ausdehnung der Überschwemmungsgebiete aus den Gefahrenkarten für das Szenario HQ100 (ein Hochwasser, das statistisch einmal in 100 Jahren auftreten kann) in den Karten der Wasserbehörde dargestellt. Diese Karten werden anschließend in den jeweiligen Kommunen ausgelegt, d.h. Kommunen und Bürgern wird die Möglichkeit der Einsicht- und Stellungnahme gegeben. Nach der Auswertung der Stellungnahmen gelten mit der Bekanntmachung der Verbindlichkeit im Amtsblatt des Saarlandes die in den Karten der Wasserbehörde dargestellten Gebiete als festgesetzte Überschwemmungsgebiete.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz.


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