Vor drei Jahren hat der Haushaltsausschuss des Bundestages einer von der Stadt Wadern beantragten Bundesförderung über drei Millionen Euro zur Sanierung des Dora-Rau-Bads zugestimmt. Doch drei Millionen Euro, das war damals schon klar, würden nicht reichen, um dem Bad eine wirkliche Zukunft zu geben. Zu viele Sanierungsrückstände standen an. Die Gesamtkosten der Sanierung belaufen sich mittlerweile laut Planung auf rund neun Millionen Euro. Das ist unter anderem auf die gestiegenen Material- und die allgemeinen Baukosten zurückzuführen aber auch auf die Tatsache, dass die Planungen von der Energiekrise durchkreuzt wurden und man hier einen völlig neuen Ansatz wählen musste.
Das ist geplant:
Das Bad wird einer kompletten Sanierung unterzogen, die folgende Bereiche enthält: Eine energetische Sanierung der Gebäudehülle, die barrierefreie Nutzung des Schwimmbades sowie die Umstrukturierung der Sanitär-, Umkleide- und Nebenräume.
Die aus dem Baujahr 1975 stammende Fassade wird am gesamten Gebäude ausgetauscht. Hierbei werden auch alle Türen und Fenster in der Außenfassade erneuert und die Waschbetonplatten werden einer modernen Optik weichen. Bereits 2020 wurde das Dach nachträglich gedämmt. Nach Ausführung der notwendigen Maßnahmen ist somit die gesamte Gebäudehülle energetisch ertüchtigt.
Neue Wärmeerzeugung
Ein weiterer Teil der Sanierung betrifft die Erzeugung der Wärme für die Nutzung des Gebäudes. Hierzu wurde eine Energiestudie erstellt, deren Empfehlungen in der Planung berücksichtigt wurden. Künftig wird eine intelligente Hybridheizung Luft-Wasser-Wärmepumpen und zwei Gas- Brennwertkessel kombinieren. Ziel der Hybridheizung ist, mehr Energieeffizienz, geringere Betriebskosten und eine höhere Umweltverträglichkeit zu erzielen. Die Planung sieht vort, dass 80% der Wärmeerzeugung pro Jahr durch die Wärmepumpen geleistet werden kann. Die Stromversorgung der Wärmpumpe soll zu einem späteren Zeitpunkt durch eine PV-Anlage auf dem Dach unterstützt werden und verbessert so den Gesamtwirkungsgrad des Systems.
Großzügiger Eingangsbereich und mehr Platz für Wellness
Zur barrierefreien Nutzung des Bades wird ein Treppenlift an der Eingangstreppe installiert. Damit die barrierefreie Ausführung des Bades umgesetzt werden kann, wird der Eingangsbereich in einen Vorbereich und einen Windfang unterteilt. Zu den Umkleiden und Duschen gelangen die Badbesucher künftig entlang des Bades. Dies schafft Platz und verringert die Laufwege im Bad. Die Kassenstation mit Zugang zum Bad erhält eine neue zentralere Positionierung und der Sauna- und Wellnessbereich wird vergrößert und um eine eigene Umkleide- und WC-Anlage sowie einen Ruheraum erweitert.
Ein Schwimmbad für alle: Barrierefreiheit
Eine separate barrierefreie Umkleide mit einer Liege, Föhnstation, zusätzlicher Rollstuhlstellfläche und entsprechenden Umkleidespinden ist künftig im Bad vorgesehen. Ebenso befindet sich in direkter Anbindung ein barrierefreies WC mit Duschraum. Rollstuhlfahrer haben außerdem die Möglichkeit, sich vom Straßenrollstuhl auf den Schwimmbadrollstuhl umzusetzen und mit Hilfe eines mobilen Schwimmbadlifts ins Wasser und wieder hinaus zu gelangen.
All diese Maßnahmen lassen sich natürlich nicht in einer Schwimmbadsaison durchführen. Nach jetzigem Stand wird die Sanierung Ende 2025 abgeschlossen sein und das Hallenbad in 2026 wieder in Betrieb genommen. Darauf freuen sich alle Beteiligten jetzt schon.
Über das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“
Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) unterstützt Städte und Gemeinden deutschlandweit beim Erhalt ihrer sozialen Infrastruktur. Es wurde erstmals im Jahr 2015 aufgelegt. Bis 2021 hat der Bund insgesamt 1,54 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Rund 900 Projekte wurden für eine Förderung ausgewählt, gut 750 Projekte davon betreffen Sportstätten. Im Fokus stehen das soziale Miteinander und der Klimaschutz. Gefördert werden investive Maßnahmen – Sanierungen und in Ausnahmefällen auch Ersatzneubauten – mit besonderer regionaler und überregionaler Bedeutung sowie sehr hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel. Die Projekte sind außerdem von beachtlicher Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in der Kommune.
Seit 2022 wird das Programm aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert und mit einem deutlicheren Fokus auf die energetische Sanierung der zu fördernden Einrichtungen fortgeführt.
Über das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) wurde mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 8. Dezember 2021 errichtet. Dazu wurden die Zuständigkeiten für Bauwesen, Bauwirtschaft und Bundesbauten, für Stadtentwicklung, Stadtentwicklungsprogramme und Wohnen sowie für Raumordnung, Regionalpolitik und Landesplanung aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat übertragen. Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) fällt seit der Neugründung des BMWSB in dessen Zuständigkeit.