Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in seiner Sitzung vom 28. April 2016 beschlossen, die Hebesätze der Grundsteuer rückwirkend zum 1. Januar 2016 anzuheben. Bei der Grundsteuer A wird der Hebesatz im laufenden Jahr von 260 % auf 280 % und bei der Grundsteuer B von 305 % auf 335 % erhöht. Neben dem Steuerhebesatz der Kommune dient der Grundsteuermessbetrag, der im Rahmen der Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken durch das Finanzamt erstellt wird, als weitere Grundlage zur Festlegung des entsprechenden Grundbesitzes. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Steuerhebesatz ergibt die jährliche Steuerhöhe. Sie dürfen versichert sein: Die Entscheidung, Steuern und Gebühren zu erhöhen, fällt niemandem leicht. Sie ist aber die Folge einer dramatischen Schieflage der Finanzen nahezu aller saarländischen Kommunen. Das Gutachten von Professor Junkernheinrich von der Technischen Universität Kaiserlautern zur Finanzsituation der saarländischen Kommunen und der Beschluss der saarländischen Landesregierung, eben dieses Gutachten „eins zu eins“ umzusetzen, lässt uns faktisch keine andere Wahl, als die Steuersätze anzupassen. Dabei darf man nicht vergessen, dass wir nicht auf einer einsamen Insel leben. Schaut man sich die saarländischen Steuer- und Gebührensätze an und wirft einen Blick auf andere Bundesländer, dann stellt man sehr rasch fest, dass außerhalb des Saarlandes zumeist wesentlich höhere Beiträge fällig sind als bei uns. Nun sind es aber die reichen Länder, die uns, den Saarländerinnen und Saarländern, Geld geben. Bei übrigens relativ vergleichbaren Einkommensverhältnissen und in vielen Bundesländern auch ähnlichen Grundstückszuschnitten. So stellt sich rasch die Frage, wie man Gebern klar machen, dass sie weiter Geld in ein Land bzw. auch in dessen Kommunen investieren sollen, wenn die Empfänger nicht nur ihre eigenen Einnahmemöglichkeiten nicht ausschöpfen, sondern ihren Gebührenzahlern weit weniger abverlangen als die Geberländern ihren Bürgerinnen und Bürgern. Die Erkenntnis ist sicher nicht bequem, aber die Schlussfolgerung daraus unausweichlich. Dass die Kommunen hier nicht wild zuschlagen, soll folgendes Rechenbeispiel verdeutlichen. Wir haben zwei Musterberechnungen durchgeführt, die zeigen, welche Mehrbelastung die Grundsteuer B im Einzelfall bedeuten könnte:
Beispielrechnung 1: Wohnhaus, Baujahr 1974, Standort: Lockweiler, Espenstrasse
- Hebesatz 305 % Jahressteuer 141,09 €
- Hebesatz 335 % Jahressteuer 154,97 €
Beispielrechnung 2: Wohnhaus, Baujahr 2013, Standort: Wadern, Sodenkopf
- Hebesatz 305 % Jahressteuer 304,60 €
- Hebesatz 335 % Jahressteuer 334,56 €