Gewährung einer Zuwendung zur Entsorgung von Windeln
Um finanzielle Nachteile bei den Kosten der Müllabfuhr im Zusammenhang mit der Windelentsorgung zu mindern, hat der Stadtrat im seiner Sitzung am 24.02.2011 beschlossen, Zuwendungen für Babywindeln und Inkontinenzwindeln zu gewähren.
Die Zuwendung für Inkontinenzwindeln beläuft sich auf jährlich 50,00 € und für Babywindeln auf jährlich 25,00 €.
Bei Rückfragen können Sie sich an die Stadtverwaltung Wadern wenden: Tel.: 06871 507-327
E-Mail: windelzuschuss@wadern.de
Richtlinien zur Gewährung einer Zuwendung zur Windelentsorgung
Die Voraussetzungen zur Antragsbewilligung bei Babywindeln:
- Die Kleinkinder, für die die Zuwendung beantragt wird, müssen in der Stadt Wadern wohnen und polizeilich mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
- Die Kinder dürfen im Kalenderjahr, für die die Förderung gewährt werden soll, nicht älter als 3 Jahre alt sein.
Die jährliche Zuwendung beträgt pauschal 25,00 € und wird ab dem ersten Kind unter 3 Jahren gewährt.
Voraussetzungen bei Inkontinenz:
- Die Personen, für die die Zuwendung beantragt wird, müssen in der Stadt Wadern wohnen und polizeilich mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
- Die Inkontinenz und der Zeitpunkt, seit der sie besteht, müssen durch eine ärztliche Bescheinigung (Attest) nachgewiesen werden.
Die jährliche Zuwendung beträgt pauschal 50,00 €.Hinweis: Für Pflegeinrichtungen und Altenheime wird die Förderung nicht gewährt. Personen, die in Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen wohnen, sind ebenfalls von der Zuwendung ausgeschlossen.
Antragsverfahren
Die Zuwendung wird auf schriftlichen Antrag mittels eines entsprechenden Vordrucks gewährt.
Der Zuschuss wird erstmals für den Kalendermonat gezahlt, in dem die Antragsstellung erfolgt ist. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung der Anträge. Der Antrag für eine Zuwendung zur Entsorgung von Babywindeln ist jährlich neu zu stellen und endet mit der Vollendung des 3. Lebensjahres. Für jedes Kind ist ein getrennter Antrag zu stellen.
Der Antrag für eine Zuwendung zur Entsorgung von Inkontinenzwindeln ist jährlich neu zu stellen.
Die Anträge können bei der Stadtverwaltung Wadern, Marktplatz 13, eingereicht werden.
Gefäßantrag:
Seit dem Jahr 2011 ist nur der Entsorgungsverband Saar (EVS) in Saarbrücken für die Abfallbeseitigung innerhalb der Stadt Wadern verantwortlich. Auch die Anträge zur Aufstellung, Rücknahme oder Gefäßgrößenänderung von Restmüll- wie auch Biotonnen werden nun vom EVS bearbeitet. Im Downloadbereich (oben rechts) finden Sie ein PDF-Dokument, das Ihnen die Beantragung, Rücknahme oder auch Änderung bezüglich des Restmüllgefäßes oder Biotonne erleichtern soll - einfach ausdrucken und vollständig ausgefüllt an den Entsorgungsverband Saar senden. Sie können dem EVS das Formular per Post, Email oder Fax zukommen lassen:
Entsorgungsverband Saar (EVS), Untertürkheimer Strasse 21, 66117 Saarbrücken,
Tel. 0681 / 5000 – 555 (Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr)
per Email: service-abfall@evs.de, per Fax: 0681 / 5000 – 550
Bei eventuellen Fragen wird Ihnen das Kunden-Service-Center des Entsorgungsverbandes Saar gerne zur Verfügung stehen.