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Stadtinfo, Pressemeldung

Ministerin Kramp-Karrenbauer ehrt fünf Bürgerinnen aus dem Kreis Merzig-Wadern mit der Pflegemedaille des Saarlandes

Die saarländische Sozialministerin Annegret Kramp-Karrenbauer hat am Donnerstag, 09. September 2010, im Rathaus in Beckingen Bürgerinnen aus Mettlach, Perl, Beckingen und Wadern mit der Pflegemedaille des Saarlandes ausgezeichnet.

„Der Hauptanteil der Pflege wird im Saarland von Familien und Angehörigen geleistet. Es verdient hohen Respekt, wie sehr sich viele saarländische Bürgerinnen und Bürger im Bereich der Pflege und Betreuung im familiären Umfeld einsetzen. Mit der Verleihung der Pflegemedaille des Saarlandes möchte die saarländische Landesregierung pflegenden Angehörigen für dieses soziale und bewundernswerte Engagement danken", sagt Sozialministerin Annegret Kramp-Karrenbauer.

Im Rahmen einer Feierstunde überreichte die Sozialministerin als Anerkennung der Landesregierung die Pflegemedaille und Dankurkunde an fünf Bürgerinnen die nahe Angehörige im häuslichen Bereich über mindestens fünf Jahre gepflegt haben oder zum Teil immer noch pflegen und betreuen.

Ausgezeichnet für ihr besonderes soziales Engagement werden:

Margarete Holz und Helga Kuhn aus Wadern

Die Landesregierung hat gerade in den vergangenen zehn Jahren viele Anstrengungen unternommen, um die Qualität in saarländischen Alteneinrichtungen weiter auszubauen und zu steigern. Oft ist die häusliche Pflege nur mit ergänzendem Einsatz von professioneller Hilfe möglich. Deshalb hat das Land durch die gesetzlichen Veränderungen im Pflege-Weiterentwicklungsgesetz reagiert und wichtige Verbesserungen auf den Weg gebracht. So wurden durch die Einführung von Pflegestützpunkten Informations- und Beratungsangebote sowie Hilfen und Dienstleistungen für die Betreuung und Pflege von alten, pflegebedürftigen und demenziell erkrankten Menschen geschaffen.

Durch die Einführung einer Pflegezeit wurde der seit langem vom Saarland erhobenen Forderung nach Freistellung der pflegenden Angehörigen von ihrer beruflichen Tätigkeit mit einem Rückkehrrecht an den Arbeitsplatz entsprochen. Die gesetzlich vorgesehene Freistellung von sechs Monaten wird nicht als ausreichend angesehen. Um eine wirksame Entlastung pflegender Angehöriger zu erreichen, wird eine Freistellung für mindestens ein Jahr als notwendig angesehen, wobei eine mögliche Verlängerung der Freistellung bis zu drei Jahren der aktuellen Situation pflegender Familienangehöriger entspricht.

Trotz der Stärkung der Pflege im häuslichen Bereich ist der Wechsel in eine stationäre Einrichtung nicht immer zu vermeiden. Die Landesregierung hat dafür gesorgt, dass ein breites Netz an stationären und an ambulanten Angeboten im Land zur Verfügung steht.

Um Angehörigen und Bewohnern von Pflegeeinrichtungen einen Einblicke über die einzelnen Einrichtungen zu geben und somit für mehr Transparenz zu sorgen, wurde gemeinsam mit der Saarländischen Pflegegesellschaft die Website  www.pflegeheime-saar.de installiert.

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