Der Zensus 2011 wird in Deutschland mit einem neuen Verfahren durchgeführt. Im Unterschied zu einer traditionellen Volkszählung wird die Zählung registergestützt durchgeführt. Hierbei wird nicht mehr jeder Haushalt befragt, sondern es werden vor allem Verwaltungsregister zur Gewinnung der Daten genutzt. In erster Linie werden dies die Melderegister der Kommunen sowie die der Bundesagentur für Arbeit sein. Die Zuständigkeit liegt beim Statistischen Amt des Saarlandes. Das Statistische Amt wird auch eine postalische Wohn- und Gebäudezählung vornehmen, um Grundlagen für wohnungspolitische und raumplanerische Entscheidungen zu erlangen.
Andere Fragen, wie etwa zur Bildung und Ausbildung oder über die Erwerbstätigkeit, werden nur bei einem kleinen Teil der Einwohnerinnen und Einwohner (ca. 10 % der Bevölkerung) in Form repräsentativer Stichproben erhoben.
Wie der Zensus 2011 von der amtlichen Statistik in Deutschland durchgeführt wird und welche Merkmale erhoben werden, regelt in Deutschland das Zensusgesetz, das am 16. Juli 2009 in Kraft getreten ist. Im Saarland regelt das Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011 vom 26. August 2010 Näheres.
Erhebungsstelle:
Aus Datenschutzgründen sind die Erhebungsstellen organisatorisch und räumlich unabhängig von anderen Verwaltungsstellen.
Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben hat der Landkreis Merzig-Wadern seine Erhebungsstelle im Kreisverwaltungsgebäude Bahnhofstraße 44 in Merzig (Zimmer E 26) eingerichtet.
Telefonisch erreichbar ist die Erhebungsstelle unter der Rufnummer 06861 80 117 oder per E-Mail zensus2011@merzig-wadern.de
Leiter der Erhebungsstelle ist Herr Christian Thul.
Weiterführende Informationen zum Thema erhalten Sie unter www.zensus2011.de