Einzugsermächtigung SEPA-Lastschriftverfahren
Hier haben Sie die Möglichkeit, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erstellen bzw. das Formular auszudrucken. Bitte senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular per E-Mail an
stadtkasse@wadern.de oder per Post an Stadt Wadern, Marktplatz 13, 66687 Wadern.
Weitere Informationen zum Antrag erhalten Sie auch telefonisch unter 06871 507-325.
Öffentliche Mahnung 2. Quartal 2025
Die Stadtkasse macht darauf aufmerksam, dass am 15. Mai 2025 die Steuern und Abgaben für das 2. Quartal 2025 fällig waren:
Grundsteuer
Gewerbesteuer-Vorauszahlung
Hundesteuer
Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren
Die Zahlungspflichtigen werden gebeten, alle bis zum 15. Mai 2025 fälligen Rückstände
innerhalb einer Woche
- unter Angabe des Kassenzeichens - an die Stadtkasse Wadern zu zahlen. Alternativ kann ein SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung erteilt werden.
Ab dem 20.06.2025 werden die überfälligen Steuern und Gebühren im Wege des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und auf Grund der Abgabenordnung (AO) § 240 folgender Säumniszuschlag erhoben:
für jeden angefangenen Monat 1 % des geforderten Betrages. Für rückständige Beträge unter 50,00 € werden keine Säumniszuschläge erhoben.
Wir bitten die Abgabenpflichtigen den Zahlungstermin unbedingt einzuhalten, um weitere Kosten zu vermeiden.
Wadern, 12. Juni 2025
Stadtkasse Wadern