Hundesteuer
An- bzw. Abmeldung Ihres Hundes
Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihren Hund oder Ihre Hunde unkompliziert an- oder abzumelden.
Drucken Sie sich das PDF-Dokument aus und senden dieses ausgefüllt an die Stadtverwaltung Wadern, Steueramt, Marktplatz 13, 66687 Wadern, zurück.
Sie können uns den Antrag auch gerne per Post, Mail oder Fax zukommen lassen.
Vorab die wichtigsten Informationen zur Hundesteuer
Hunde, die älter als drei Monate sind und innerhalb der Stadt Wadern gehalten werden, sind bei der Stadtverwaltung Wadern anzumelden. Bei Anmeldung wird eine Hundesteuermarke zugeteilt.
Der Steuersatz beträgt jährlich:
- 1. Hund 72,00 €
- 2. Hund 120,00 €
- für jeden weiteren Hund 240,00 €
Für gefährliche Hunde (z.B. American-Staffordshire-Terrier, American-Pitbull-Terrier, Staffordshire-Bullterrier sowie Mischlinge dieser Rassen):
- 1. Hund 250,00 €
- für jeden weiteren Hund 500,00 €
Ein Antrag auf Steuerermäßigung (z.B. Übernahme aus Tierschutz, Gebrauchshunde etc.), Steuerbefreiung (z.B. Diensthunde etc.) oder Zwingersteuer kann unter den jeweiligen Gegebenheiten und Voraussetzungen gestellt werden.
Steuerbefreiung bzw. Steuerermäßigungen
Ein Antrag auf Steuerermäßigung, Steuerbefreiung oder Zwingersteuer kann unter den jeweiligen Gegebenheiten und Voraussetzungen gestellt werden.
Steuerbefreiung gemäß § 3 der Hundesteuersatzung:
1) Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe hilfloser Personen dienen. Hilflos sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „B“, „BL“, „aG“, „GL“ oder „H“ besitzen.
2) Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung von nicht gewerblich gehaltenen Herden verwandt werden, in der hierfür benötigten Anzahl.
Steuerermäßigungen gemäß § 4 der Hundesteuersatzung:
1) Hunde, die unmittelbar aus Tierheimen des Deutschen Tierschutzbundes e.V. oder einer ähnlichen – auch internationalen – Einrichtung des Tierschutzes übernommen worden sind.
2) Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden und landwirtschaftlichen Anwesen, die von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 Meter Luftlinie entfernt liegen, erforderlich sind.
3) Melde-, Sanitäts- und Gebrauchshunde, welche die von den zuständigen Fachorganisationen vorgeschriebene Prüfung erfolgreich abgeschlossen haben oder die vorgeschriebene Ergänzungsprüfung als Schutzhund mit Erfolg abgelegt haben.
4) Brauchbare Jagdhunde im Sinne des § 27 Saarländisches Jagdgesetz (SJG), welche die dort beschriebene Ausbildung und Prüfung abgelegt haben. Für Kadaversuchhunde gilt dies entsprechend.
5) Zwingersteuer für zuverlässige Hundezüchter, die rassereine Hunde – und zwar mindestens je zwei von der gleichen Rasse, darunter eine Hündin – zu Zuchtzwecken halten. Jeder Zwinger umfasst die Anzahl von 5 Hunden. Wird diese Anzahl überschritten, wird für je weitere 5 Hunde jeweils der Betrag der Zwingersteuer zusätzlich berechnet.
Die beantragten Steuerbefreiungen bzw. -ermäßigungen sind durch entsprechende Nachweise zu belegen. Gerne können Sie sich hierzu beim Steueramt informieren.
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Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auch telefonisch unter 06871 / 507-327 oder per Mail an steueramt@wadern.de
Stadtverwaltung Wadern
Fachbereich 3
Marktplatz 13
66687 Wadern
Faxnummer: 06871 507-130