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Jugendfischereischeine
werden ausgestellt für Kinder bis 16 Jahre. Die Gültigkeit beträgt 1 Kalenderjahr.
Bei Neuausstellung wird 1 Lichtbild benötigt. Die Gebühr beträgt 5,10 €.
Ein gültiges Ausweisdokument ist mitzubringen.

Jahresfischereischeine
werden ausgestellt für Personen ab 14 Jahren, die im Besitz einer Sportfischereiprüfung sind. Die Gültigkeit beträgt 1 Kalenderjahr. Bei Neuausstellung wird ein Lichtbild benötigt.
Die Gebühr beträgt 13,00 €. Ein gültiges Ausweisdokument ist mitzubringen.

Fünfjahresfischereischeine
Hier gelten die gleichen Bedingungen wie für den Jahresfischereischein. Die Gültigkeit beträgt 5 Kalenderjahre, die Verwaltungsgebühr 56,00 €.

Bei Antragstellung auf Neuausstellung eines Fischereischeines bitte persönlich Vorsprechen zwecks Unterschrift!

Alle Fischereischeine können hier auch nach Vorlage verlängert werden. Die Gebühr ist die gleiche wie bei Neuausstellung.

Ersatz-Fischereischein
Sollte ein gültiger Fischereischein verloren gegangen sein, können Sie jederzeit unter Vorlage der Sportfischereiprüfung einen Ersatz erhalten. Die Verwaltungsgebühr beträgt 2,55 €.

Sollten Sie auch nicht mehr im Besitz der Sportfischereiprüfung sein, fordern Sie diese bitte zuerst beim zuständigen Fischereiverband an.

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